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Sistierung der Wirtschaftsmassnahmen gegenüber den serbisch kontrollierten Gebieten Bosnien-Herzegowinas

PRESSEMITTEILUNG

Sistierung der Wirtschaftsmassnahmen gegenüber den serbisch kontrollierten Gebieten
Bosnien-Herzegowinas

In Anlehnung an den Beschluss des Sanktionskomitees des UNO-Sicherheitsrates für
Jugoslawien vom 27. Februar 1996 hat der Bundesrat beschlossen, die am 3. Oktober
1994 in Kraft getretene Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber Jugoslawien
(Serbien und Montenegro) und anderen serbisch kontrollierten Gebieten bis auf
weiteres zu sistieren.

Die Sistierung bezieht sich auf alle Wirtschaftsmassnahmen (Handelsverbot,
Blockierung der Guthaben usw.) gegenüber den serbisch beherrschten Gebieten
Bosnien-Herzegowinas. Nachdem der Bundesrat bereits am 24. November 1995 die
Sistierung der Wirtschaftsmassnahmen gegenüber Serbien-Montenegro beschlossen hat,
gibt es nun keine Wirtschaftssanktionen mehr gegenüber ex-Jugoslawien mit Ausnahme
des Verbots der Ausfuhr von Rüstungsgütern. Die Sanktionen können gegebenenfalls
innert 5 Tagen wieder eingeführt werden.

Der Beschluss des UNO-Sicherheitsrates trägt der verbesserten Lage in
Bosnien-Herzegowina Rechnung, namentlich dem Rückzug der bosnisch-serbischen
Streitkräfte hinter die im Abkommen von Dayton (zwischen Bosnien-Herzegowina,
Kroatien und Serbien-Montenegro) vereinbarten Grenzlinien.

Bern, den 4. März 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung für autonome Aussenwirtschaftspolitik,
Othmar Wyss, Tf 031/324'09'16