Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Rinderwahnsinn

Rinderwahnsinn

1. Der Bundesrat hat vom Entscheid der EU-Kommission, die Ausfuhr von
englischem Rindfleisch zu verbieten, Kenntnis genommen.
Der Entscheid des Bundesamtes für Veterinärwesen vom vergangenen Freitag, den
Import von englischem Rindfleisch in die Schweiz zu verbieten, wird bis auf
weiteres aufrechterhalten.

2. Aufgrund von Untersuchungen der zuständigen Bundesämter ist der Bundesrat
der Ansicht, dass die Sicherheitsmassnahmen unseres Landes in bezug auf
schweizerisches Rindfleisch in der gegenwärtigen Situation genügen und der
Konsum von Schweizer Rindfleisch somit kein Risiko darstellt.
Er lädt die Bevölkerung ein, von den Informationsmitteln, welche das Bundesamt
für Veterinärwesen und das Bundesamt für Gesundheitswesen zur Verfügung
stellen, Gebrauch zu machen.

3. Der Bundesrat bedauert die Einfuhrverbotsmassnahmen der deutschen und
österreichischen Behörden. Angesichts der Kontrollmassnahmen, welche die
Schweiz seit 1990 anwendet, erachtet der Bundesrat das Einfuhrverbot für
Schweizer Rindfleisch als unangemessen. Dieses Verbot geht über das hier allein
zur Diskussion stehende Kriterium der öffentlischen Gesundheit hinaus.

4. Der Bundesrat steht über seine Dienststellen in ständigem Kontakt mit den
deutschen und österreichischen Behörden, um ihnen nahezulegen, das Ende letzter
Woche ausgesprochene Verbot gegenüber der Schweiz aufzuheben.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

27.03.96