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Bundesrat will moderne Regierung mit Staatssekretären

Pressemitteilung

Bundesrat will moderne Regierung mit Staatssekretären

Für den Bundesrat ist das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
(RVOG) eine notwendige Grundlage für eine moderne, effiziente und gestärkte
Regierungstätigkeit im Kollegium. Dies machten Bundespräsident Delamuraz,
Bundesrat Koller und Bundeskanzler Couchepin beim Start der Abstimmungskampagne
für die Vorlage zur Regierungsreform deutlich. Dabei sind die Staatssekretäre,
gegen die das Referendum gerichtet ist, für den Bundesrat neben zeitgemässen
Methoden zur Führung und Organisation der Verwaltung nur eines von mehreren
wichtigen Elementen der Vorlage, um diese Ziele zu erreichen. Der Bundesrat hat
sich auch klar für die rasche Realisierung der Verwaltungsreform ausgesprochen.

"Mehr Zeit für die Regierungstätigkeit und mehr Effizienz in der Verwaltung".
Mit diesen Worten umschrieb Bundespräsident Delamuraz die Bedeutung der Vorlage
für den Bundesrat. Es sei nicht statthaft eine bürgernahe, flexible und
kostenbewusste Regierungs- und Verwaltungstätigkeit zu fordern, und
gleichzeitig dem Bundesrat die Mittel vorzuenthalten, die zur Erfüllung dieses
berechtigten Anliegens notwendig sind.

Es ist für den Bundesrat - und offenbar auch für die Gegner der Vorlage -
unbestritten, dass die ohnehin nicht einfache Regierungstätigkeit in den
letzten Jahren anspruchsvoller geworden ist. Dies gilt für die
Parlamentsarbeit, für die Kontakte mit den Kantonen sowie für die Pflege der
internationalen Beziehungen, ohne welche die Lösung von innenpolitisch
relevanten Problemen nicht mehr denkbar wäre. Dazu kommen Anforderungen an die
Regierungstätigkeit, welche aufgrund des Kollegialprinzips und der
Konkordanzdemokratie ein erhöhtes Engagement und eine stärkere Präsenz der
Mitglieder des Bundesrates gerade in Zeiten härterer politischer
Auseinandersetzungen notwendig machen. Auch die Oeffentlichkeit verlangt - nach
Ansicht des Bundesrates zurecht - eine stärkere Erklärungsarbeit in einem
politischen Umfeld, das härter geworden ist.

Damit die Regierungstätigkeit den Erfordernissen der Zeit angepasst werden
kann, sollen mit dem RVOG drei Instrumente zur Verfügung gestellt werden:

*die Organisationskompetenz geht für die Verwaltung vom Parlament an den
Bundesrat;
*die rechtlichen Grundlagen zur Einführung moderner Methoden der
Verwaltungsführung werden geschaffen;
*der Bundesrat wird durch maximal 10 Staatssekretäre in seiner Tätigkeit
unterstützt.

Diese drei Elemente bilden für den Bundesrat eine Einheit, die an Schlagkraft
verlieren würde, wenn die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
herausgebrochen würden. Zudem verhindert man mit einem Nein an der Urne auch
die unbestrittenen Neuerungen im Gesetz.
Dem Wunsch der Regierungsparteien anlässlich der von Wattenwyl-Gespräche vom
16. Februar 1996 entsprechend hat der Bundesrat seine Vorstellungen über den
Einsatz von Staatssekretärinnen und Staatssekretäre konkretisiert. Diese werden
in erster Linie Führungsfunktionen für gewisse Verwaltungsbereiche wahrnehmen.
Um welche Bereiche es sich handelt, wird nach dem Vorliegen der entsprechenden
Ergebnisse im Rahmen der Verwaltungsreform zu entscheiden sein. Denkbar sind
beispielsweise der Migrationsbereich, die Aussenpolitik oder
Umwelt/Raumplanung/Siedlungswesen usw. Schon heute ist jedoch klar, dass damit
nicht eine neue politische Hierarchiestufe eingeführt werden soll, sondern dass
es mit Hilfe des Einsatzes von Staatssekretärinnen und Staatssekretären unter
der politischen Verantwortung der Mitglieder des Bundesrates in erster Linie
darum geht, die Ziele einer flexiblen und bedürfnisorientierten Verwaltung zu
verwirklichen. "Diese Neuerung dient also letztlich gerade der Erhaltung und
Stärkung des typisch schweizerischen Kollegialsystems", wie Bundesrat Koller
betonte.
Bezüglich der Kosten für die Staatssekretärinnen und Staatssekretären weist der
Bundesrat die Behauptungen der Gegner als weit übertrieben zurück. Mit der
Straffung der Verwaltung aufgrund des neuen Gesetzes werden vielmehr
Einsparungen realisierbar, welche die Aufwendungen für die Staatssekretärinnen
und Staatssekretären bei weitem übertreffen. Der Bundesrat hat sich zum Ziel
gesetzt, mit der Verwaltungsreform ein Sparpotential in der Grössenordnung von
5 Prozent des Personalbestandes der Verwaltung zu realisieren, was Einsparungen
von zirka Fr. 240 Mio pro Jahr entspricht. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass
für die Staatssekretärinnen und Staatssekretären keine zusätzlichen Stellen
beansprucht werden dürfen. Damit erachtet der Bundesrat die Gefahr einer
Aufblähung der Verwaltung, wie sie von den Gegnern heraufbeschworen wird, als
völlig unbegründet.

Der Bundesrat unterstreicht, dass das oberste Ziel der Reform die Stärkung der
Regierungsfunktion und des Bundesratskollegiums ist, denn eine starke Regierung
bildet die Grundlagen einer erfolgreichen Staatstätigkeit. Dazu benötigt die
Regierung jene Unterstützung und Flexibilität, um Entscheide zeitgerecht und
sachkundig zu treffen, wobei sich die Regierung auf das Wesentliche
konzentrieren soll. Dafür soll sie jedoch die notwendige Zeit zur Verfügung
haben. Entsprechend sehen die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen aus:
intensivere Kollegiumsarbeit mit effizienteren Entscheidungsverfahren,
Delegation von weniger wichtigen Kompetenzen an die Departemente und Aemter und
eine verstärkte Steuerungs- und Koordinationstätigkeit durch das
Bundespräsidium.

Es ist daher folgerichtig, dass der Bundesrat mit der ihm übertragenen
Organisationskompetenz die Verwaltung nach diesen Kriterien selbst organisieren
kann, dass er dabei, sofern es die Umstände erfordern neue Methoden der
Verwaltungsführung einsetzen kann und dass ihm Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre unterstützend zur Seite stehen.
Der Bundesrat erwartet vom Gesetz einen neuen Verwaltungs- und Führungsstil und
er betont, dass er damit eine Vorlage präsentiert, mit der innert nützlicher
Frist auf die veränderten Anforderungen an die Regierung geantwortet werden
kann. Der Bundesrat hat damit den bestehenden Verfassungsrahmen ausgeschöpft.
Bundeskanzler François Couchepin unterstrich, dass mit dem neuen Gesetz auch
eine breitere rechtliche Grundlage geschaffen wird, um den immer wichtiger
werdenden Aspekten der Information und Beziehungspflege mit der Oeffentlichkeit
entsprechen zu können.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit des Schweizer Volkes eine
effiziente und führungsstarke Regierung wünscht. Das vorliegende RVOG ist eine
wichtige Grundlage dazu. Entsprechend wird sich der Bundesrat überzeugt dafür
einsetzen. Es ist die feste Absicht des Bundesrates, die Vorlage zu erläutern
und zu erklären, dass das RVOG einen wünschbaren Reformschritt darstellt. Denn
letztlich sind die vorgeschlagenen Neuerungen nicht nur im Interesse der
Regierung, sondern aller Bürgerinnen und Bürger des Landes.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst
26.03.96