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Bericht über die Legislaturplanung 1995 - 1999

Pressemitteilung

Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999:
Der Bundesrat will den Zusammenhalt des Landes stärken

Den Zusammenhalt stärken - die Zukunft gestalten. Unter diese Leitidee stellt
der Bundesrat seine Politik der Jahre 1995-1999, die sich nahtlos in die
internationalen Bemühungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Enwicklung einfügt.
Abgestimmt auf eine vorsichtige Politik der Öffnung gegen aussen will der
Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen den nationalen und gesellschaftlichen
Zusammenhalt des Landes stärken. Der Bundesrat will zudem mit institutionellen
Reformen und einem strengen Haushaltsanierungskurs den Handlungsspielraum in
der Bundespolitik ausbauen und die Voraussetzungen schaffen, um auf bestehende
und neue Herausforderungen reagieren zu können. Schliesslich soll die Wohlfahrt
des Landes mit einer gezielten Politik in den Bereichen Wettbewerbspolitik,
Verkehr, Bildung, Sozial- und Ausländerpolitik erhalten werden. Dabei geht der
Bundesrat davon aus, dass die Schweiz über intakte Zukunftschancen verfügt.

In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 erläutert der Bundesrat
die Stossrichtung seiner Politik der nächsten vier Jahre. Der Bundesrat setzt
sich in sieben Schwerpunktbereichen konkret 21 Ziele und erläutert die 42
wichtigsten Massnahmen, mit welchen er diese zu erreichen gedenkt. Dieses
Programm ist eng auf die finanzpolitischen Aussichten abgestimmt, wie sie für
die nächsten vier Jahre erwartet werden können. Schliesslich gibt der Bundesrat
einen Überblick über die knapp 200 Geschäfte, die der Bundesrat dem Parlament
insgesamt unterbreiten will.

Ausgehend von den Erfahrungen der abgelaufenen Legislatur waren für den
Bundesrat die Herausforderungen und Chancen, die sich für unser Land aus der
Entwicklung einer weltumspannenden Wirtschaft und Informationsgesellschaft
ergeben, von grundlegender Bedeutung für die Ausgestaltung der
Legislaturplanung 1995-1999. Dabei legte der Bundesrat drei Gesichtspunkte
fest, auf welche er seine gesamte Politik ausrichten will:

Stärkung des nationalen Zusammenhalts
Eine besondere Herausforderung für den Zusammenhalt unseres Staates mit seinen
vier Kulturen sieht der Bundesrat in der Tatsache, dass die Integration der
internationalen Staatengemeinschaft voranschreitet. Mögliche Auswirkungen davon
werden durch die schweizerische Bevölkerung sehr unterschiedlich eingeschätzt,
auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der Bundesrat will deshalb das Zusammenleben
und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften sowie eine ausgewogene
Entwicklung der verschiedenen Landesteile und Regionen bewusst fördern. Diese
Politik soll auch das Zusammenleben von wohnansässigen Ausländern und
Schweizern verbessern. Bei der Aussenpolitik findet diese Strategie ihren
Ausdruck in einer schrittweisen Öffnung nach aussen.

Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit
Aufgrund der geänderten internationalen Rahmenbedingungen ist der
Handlungspielraum in der Bundespolitik kleiner geworden. Viele Probleme haben
ihre Ursachen ausserhalb unserer Landesgrenzen und erfordern oftmals rasche,
international koordinierte Lösungen. Auf der anderen Seite stammen die
Grundlagen unserer staatlichen Ordnung überwiegend aus dem letzten Jahrhundert
und sind damit nicht mehr überall angemessen.

Da ungelöste Probleme letztlich der Glaubwürdigkeit der Politik und unseren
Institutionen schaden, hat der Bundesrat deshalb den festen Willen, seinen
Handlungsspielraum in zweierlei Hinsicht zu erweitern:
noch klarer als bisher Prioritäten zu setzen und zusätzliche Aufgaben möglichst
nur dann zu übernehmen, wenn deren Finanzierung sichergestellt ist.
mit besonderer Anstrengung eine Verbesserung der Grundlagen für die
Staatstätigkeit zu bewirken. Namentlich sind dies die zeitgemässe Ausgestaltung
der Verfassung und der Institutionen sowie die Verwaltungsreform. Bei der
Sanierung der Bundesfinanzen soll mit einem Gesamtkonzept ein finanzpolitischer
Kurswechsel hin zu gesunden Bundesfinanzen erfolgen, nicht zuletzt aus
Standorterwägungen für unsere Wirtschaft. Schliesslich soll sich die Schweiz
auf internationaler Ebene überall dort Gehör verschaffen, wo unsere Interessen
tangiert sind.

Stärkung der Wohlfahrt
Gegenüber den 80er Jahren hat sich der Wettbewerb zwischen den
Wirtschaftsstandorten deutlich verstärkt. Wie unter anderem die anhaltende
Arbeitslosigkeit illustriert, stellt sich auch für die Schweiz die Frage, wie
sie ihren bisherigen Wohlstand bewahren kann.
Diesen Herausforderungen will der Bundesrat primär mit einer Neuordnung der
staatlichen Rahmenbedingungen und Förderungsmassnahmen entgegentreten. Auch
künftig wird er die Stärkung der Wohlfahrt jedoch als umfassende Aufgabe
wahrnehmen. Im Zentrum stehen dabei Investitionen im Verkehrsbereich, die
Förderung des Bildungswesens und Reformen im System der Sozialen Sicherheit und
in der Ausländerpolitik. Als Ziele setzt sich der Bundesrat einen auf die
Umwelt und Siedlungsentwicklung abgestimmten Ausbau des Verkehrssystems sowie
international koordinierte, marktwirtschaftliche Lösungen in der
Verkehrspolitik. Mit bildungspolitischen Massnahmen will er seinen Beitrag
leisten, dass die Menschen auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft bestehen können. In
der Sozialpolitik sollen die Finanzierung gesichert und die bisherige
Kostenentwicklung eingedämmt werden. Eine bessere Koordination der
verschiedenen Bereiche soll diese Entwicklung unterstützen. Für diejenigen
neuen Risikosituationen, die sich aus dem Wandel der Lebens- und Familienformen
ergeben, sollen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. In den kommenden
migrationspolitischen Diskussionen wird der Bundesrat für Lösungen eintreten,
die unseren Eigeninteressen ebenso gerecht werden wie unserer internationalen
und humanitären Verantwortung. Dabei soll der wichtigen Rolle der ansässigen
Ausländerinnen und Ausländer für den Wohlstand in unserem Land Rechnung
getragen werden.

Finanzpolitik und Legislaturfinanzplan
Mit einem Gesamtkonzept strebt der Bundesrat eine Sanierung des
Bundeshaushaltes bis zum Jahr 2001 an. Dabei sollen Bundesrat und Parlament
verfassungsmässig zu Kreditkürzungen verpflichtet werden, wenn das
Sanierungsziel verfehlt wird. Im Vordergrund stehen Einsparungen in den
wichtigsten Aufgabenbereichen sowie strukturelle Reformen (z.B. neuer
Finanzausgleich, Verwaltungsreform). Ferner soll ein Finanzierungsrahmen für
die Sozialversicherungen die Ueberschuldung der AHV/IV verhindern. Im
Steuerbereich ist eine ertragsneutrale Modernisierung der
Unternehmensbesteuerung geplant. Für Steuererleichterungen und Umverteilungen
von Steuerlasten sieht die Landesregierung keinen Spielraum, da die Sanierung
der Bundesfinanzen breiten Bevölkerungskreisen Opfer auferlegen wird.

Der vom Bundesrat verabschiedete Legislaturfinanzplan 1995-1999 zeigt keine
Wende zum Besseren, sondern offenbart in aller Deutlichkeit die Notwendigkeit
von Sanierungsmassnahmen. Zum ersten Mal wurden in den Finanzplan auch die
Tresoreriedarlehen an die SBB aufgenommen.

Gleichzeitig wurde gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte der
Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes aus dem Finanzplan
ausgeklammert. Die Defizite belaufen sich auf 7,1 bis 8,6 Milliarden pro Jahr.

Dem Bundesrat ist es gelungen, den Ausgabenzuwachs von ursprünglich 4,3 Prozent
auf 2,5 Prozent zu beschränken. Er ist damit seiner ursprünglichen Zielsetzung
recht nahe gekommen. Allerdings trägt diese Wachstumsrate der Tatsache nicht
Rechnung, dass künftig die Darlehen an die SBB als Ausgaben verbucht werden;
bisher handelte es sich um eine reine Bilanztransaktion. Die Aenderung der
Verbuchungspraxis im Sinne eines transparenten und vollständigen
Rechnungsausweises erhöht den Ausgabenzuwachs auf 3,4 Prozent. Auch die
Einnahmeseite wurde bereinigt. Der Einnahmeüberschuss der Pensionskasse des
Bundes wird ab 1997 nicht mehr über die Finanzrechnung verbucht. Im Finanzplan
sind die Aufwendungen für den Bau der NEAT berücksichtigt. Hingegen sind die
Entlastungen, die aus den verschiedenen, noch nicht festgelegten
Finanzierungsvarianten für den öffentlichen Verkehr resultieren, noch nicht
berücksichtigt.

Die Zukunftschancen der Schweiz aus Sicht des Bundesrates
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass die nächsten Jahre für
unser Land grosse Herausforderungen bringen werden. Gleichzeitig ist der
Bundesrat zuversichtlich, dass die Schweiz über gute Voraussetzungen verfügt,
die künftigen Probleme zu lösen: Das Zusammenleben der verschiedenen
Sprachgruppen ist nicht in Frage gestellt, und die Schweiz verfügt mit ihren
föderalistischen Strukturen und der direkten Demokratie über besonders gute
Voraussetzungen und Erfahrungen für sachgerechte, bürgernahe und
wirtschaftliche Lösungen. Schliesslich ist die Schweiz immer noch ein
wettbewerbsstarkes Land, in welchem die Chancen für ein ökologisches und sozial
verträgliches Wirtschaftswachstum weiterhin gegeben sind. Allerdings - so hält
der Bundesrat fest - können Lebensqualität und Lebensstandard nur durch grosse,
von allen mitgetragenenen Anstrengungen gesichert werden, was bisweilen auch
den Verzicht des Einzelnen zugunsten des Ganzen einschliessen kann.

Stellenwert der Legislaturplanung
Der Bericht über die Legislaturplanung stellt eine politische Absichtserklärung
des Bundesrates dar. Bisher ist der Bericht vor allem von den
Geschäftsprüfungskommissionen als Grundlage für die Geschäftsprüfung genutzt
worden.

Angesichts des Bedarfs nach klaren Prioritäten hat der Bericht als
Führungsinstrument jedoch für den Bundesrat an Bedeutung gewonnen. Aus diesem
Grund hat er auch von Anfang an den Rahmen der Vorbereitungsarbeiten selbst
festgelegt und mit klaren Vorgaben ausgestattet. Die vorberatenden Kommissionen
des Parlaments werden diesem veränderten Stellenwert der Legislaturplanung
insofern Rechnung tragen, als sie die politischen Grundsatzfragen des Berichts
nur noch mit den Mitgliedern des Bundesrates diskutieren wollen. Bisher wurde
dazu auch die Verwaltung beigezogen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

25.03.96