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Büro für Flugunfalluntersuchungen: Rückzug der Strafanzeige gegen die Rheintalflug GmbH

PRESSEMITTEILUNG

Büro für Flugunfalluntersuchungen: Rückzug der Strafanzeige gegen die
Rheintalflug GmbH

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen des EVED hat letzte Woche beim Bundesamt
für Zivilluftfahrt eine Strafanzeige gegen die Rheintalflug GmbH eingereicht,
weil diese einen Vorfall der sich am 6. März 1996 anlässlich der Landung auf
dem Flugplatz Altenrhein ereignet hatte, nicht meldete. Dem Büro für
Flugunfalluntersuchungen war der Umfang des Schaden vorerst nicht bekannt.

Nach Prüfung der von der Rheintalflug und vom Hersteller und Eigentümer des
Flugzeuges, der kanadischen Firma Bombardier inzwischen eingereichten
Unterlagen kommt das Büro für Flugunfalluntersuchungen zum Schluss, dass die
Beschädigung des Flugzeuges nicht derart war, dass die Flugeigenschaften oder
die Festigkeit beeinträchtigt waren. Das Flugzeug war auch nach dem Vorfall
lufttüchtig. Es handelt sich somit nicht um einen Unfall oder schweren Vorfall
im Sinne der internationalen und nationalen Vorschriften. Die umfangreichen
Kontrollarbeiten und der Ersatz gewisser Bauteile wurden nur aus
Sicherheitsgründen vorgenommen.

Bei dieser Sachlage konnte das Büro für Flugunfalluntersuchungen die
vorsorglich eingereichte Strafanzeige zurückziehen.

Bern, 19. März 1996                       Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst