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Vernehmlassung zur Totalrevision des PTT-Organisationsgesetzes: Zustimmung zur vorgeschlagenen Trennung von Post und Telecom

PRESSEMITTEILUNG

Vernehmlassung zur Totalrevision des PTT-Organisationsgesetzes:
Zustimmung zur vorgeschlagenen Trennung von Post und Telecom

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf für
ein neues Bundesgesetz über die Organisation der Post- und
Telekommunikationsunternehmung des Bundes (PTOG) Kenntnis genommen und
Entscheide zum weiteren Vorgehen getroffen. Er hat das EVED beauftragt, bis zum
Juni 1996 die Botschaft für die Beratung im Parlament zu erarbeiten.

Der Gesetzesentwurf hat in der Vernehmlassung unterschiedliche Reaktionen
ausgelöst. Einigkeit herrschte in den Stellungnahmen insbesondere bezüglich des
dringenden Handlungsbedarfes. In Art und Mass der Reform ergaben sich aus der
Vernehmlassung aber grosse Unterschiede. Auf breite Zustimmung ist die Trennung
von Post und Telecom, verbunden mit dem Verzicht auf eine PTT-Holding,
gestossen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, je ein eigenes Post- und
Telekommunikationsorganisationsgesetz mit einer gemeinsamen Botschaft
erarbeiten zu lassen.

Der Bundesrat hat im übrigen folgende weitere Vorentscheide getroffen:
Hinsichtlich der Rechtsformen der beiden Unternehmen wird an dem in die
Vernehmlassung geschickten Vorschlag festgehalten. Die Post wird als
selbständige Anstalt, die Telecom AG als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft
ausgestaltet. Das Personal der Post und der Telecom AG bleibt bis zum Ablauf
der nächsten Amtsdauer, d.h. bis Ende des Jahres 2000, weiterhin dem
Beamtengesetz unterstellt. Für das Postpersonal gilt danach das künftige
Bundespersonalgesetz. In bezug auf das künftige Personalstatut der Telecom AG
hat der Bundesrat noch keine Entscheide getroffen. Er wird dies später aufgrund
von vertieften Alternativvorschlägen tun. Schliesslich hat sich der Bundesrat
dafür ausgesprochen, auf die Einleitung einer Revision von Artikel 36 der
Bundesverfassung zwecks weitergehender Privatisierung der Telecom AG zu
verzichten, da die heutige Bestimmung diesbezüglich genügend Spielraum bietet.

Der Bundesrat will die Botschaft zur Totalrevision des
PTT-Organisationsgesetzes den eidgenössischen Räten im Sommer 1996 überweisen.
Dabei ist eine Abstimmung sowohl mit dem neuen Fernmeldegesetz als auch dem
neuen Postgesetz zwingend. Die Organisations- und Verkehrserlasse müssen
spätestens am 1. Januar 1998 in Kraft treten.

3.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:
Reto Müllhaupt, Generalsekretariat EVED
Tel.: 031 322 55 41

Der Vernehmlassungsbericht kann beim Generalsekretariat EVED (Tel.: 031 322 55
12 /
Fax.: 031 311 95 76) bezogen werden.