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Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses zum neuen Postgesetz: Für eine schrittweise Liberalisierung des Postmarktes

PRESSEMITTEILUNG

Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses zum neuen Postgesetz: Für eine
schrittweise Liberalisierung des Postmarktes

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf
eines neuen Postgesetzes Kenntnis genommen und die Grundlagen für die weitere
Behandlung des Postgesetzes festgelegt. Er hat das EVED beauftragt, bis zum
Sommer 1996 zuhanden der Eidg. Räte die Botschaft auszuarbeiten.

Die Vernehmlasser bejahen angesichts einer rasch voranschreitenden
Liberalisierung und Globalisierung des Postmarktes die Notwendigkeit einer
Reform des Postwesens. Sie sind mit der im Entwurf vorgeschlagenen Zielsetzung
der Postreform grundsätzlich einverstanden. In ihren Stellungnahmen sprechen
sich alle für die Aufrechterhaltung einer zuverlässigen, qualitativ guten und
preisgünstigen postalischen Grundversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft
aus. Die Finanzierung der flächendeckenden Grundversorgung soll nach Ansicht
der meisten Vernehmlasser hauptsächlich durch den vorgeschlagenen,
verkleinerten Monopolbereich sichergestellt werden. Eine Minderheit spricht
sich für eine völlige und rasche Liberalisierung des Postmarktes aus.

Aufgrund dieser Resultate hat der Bundesrat folgende Vorentscheide für die
weitere Behandlung des Gesetzesentwurfs gefasst: Der schweizerische Postmarkt
wird schrittweise liberalisiert. Die Post erhält als einzige den Auftrag, die
gesamtschweizerische Grundversorgung (Universaldienst) zuverlässig und zu
angemessenen Preisen zu gewährleisten. Zur Finanzierung dieses "Service public"
erhält sie ein Monopol (reservierte Dienste), das für die adressierten Briefe
und die Pakete bis 2kg gilt. Den restlichen Teil des Universaldienstes (nicht
reservierte Dienste) bestreitet sie in Konkurrenz mit privaten Anbietern, wobei
sie die Tarife in diesem Bereich distanzabhängig festlegen kann.

Der Umfang der flächendeckenden Grundversorgung ist nach Ansicht des
Bundesrates im künftigen Gesetz präziser zu umschreiben. Sofern es sich als
notwendig erweisen sollte, müssen private Anbieter und Kuriere zur
Mitfinanzierung der Grundversorgung beigezogen werden können. Entsprechend sind
die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Der Bundesrat will
ferner an der Umschreibung der Wettbewerbsdienste gemäss Vernehmlassungsentwurf
und am EVED als Aufsichtsbehörde festhalten.

Der Bundesrat will die Botschaft zur Totalrevision des Postgesetzes den
eidgenössischen Räten im Sommer 1996 überweisen. Die neue Regelung muss wie das
Fernmeldegesetz und das neue PTT-Organisationsrecht am 1. Januar 1998 in Kraft
treten.

3.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:
Reto Müllhaupt, Generalsekretariat EVED
Tel.: 031 322 55 41

Der Vernehmlassungsbericht kann beim Generalsekretariat EVED (Tel.: 031 322 55
12 /                         Fax.: 031 311 95 76) bezogen werden.