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Vernehmlassung für ein neues Fernmeldegesetz: Breite Unterstützung für die Liberalisierung des Marktes

PRESSEMITTEILUNG

Vernehmlassung für ein neues Fernmeldegesetz: Breite Unterstützung für die
Liberalisierung des Marktes

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf für
ein neues Fernmeldegesetz (FMG) Kenntnis genommen und erste Vorentscheide zum
weiteren Vorgehen getroffen. Er hat das EVED beauftragt, bis im Juni 1996 die
Botschaft zu Handen des Parlaments zu erarbeiten.

Der Gesetzesvorschlag stösst in den wichtigsten Grundsätzen bei den
Vernehmlassern auf Zustimmung. Viel Unterstützung hat die Absicht gefunden, in
der Telekommunikation eine Marktordnung einzuführen und die heutigen
PTT-Monopole für den Sprachtelefondienst und die leitungsgebundenen
Fernmeldenetze aufzuheben. Unbestritten blieb auch, dass das Hauptziel des
neuen Gesetzes eine zuverlässige und preiswerte Grundversorgung mit
Fernmeldediensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen bleiben
muss. Bei der Ausgestaltung der Mittel der Sicherstellung eines wirksamen
Wettbewerbs, der Sicherstellung der Grundversorgung und der
Behördenorganisation gehen die Meinungen zum Teil auseinander.

Der Bundesrat hat folgende Vorentscheide getroffen: Grundsätzlich soll
jedermann konzessionspflichtig sein, der in der Schweiz Fernmeldedienste
anbietet. Ausgenommen sind Dienste, die keine grundlegenden Anforderungen an
Qualität, Netzsicherheit, Interoperabilität (Zusammenwirkung, Kompatibilität),
etc., erfüllen müssen. Die flächendeckende Grundversorgung umfasst den
Telefondienst und die Übertragung von Datenraten, wie sie für Telefax, Internet
u.ä. nötig sind, die Notrufdienste, eine ausreichende Versorgung mit
öffentlichen Sprechstellen und damit unmittelbar zusammenhängende
Dienstleistungen (z.B. Telefonauskunft, Verzeichnisse, Vermittlungsstelle für
Hörbehinderte). Diese Dienstleistungen müssen mit einer bestimmten Qualität und
zu gleichen Preisgrundsätzen unabhängig von Wohn- oder Geschäftsort zur
Verfügung stehen. Sofern aus gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen
Gründen angezeigt, kann der Bundesrat den Umfang der Grundversorgung erweitern.
Die Telecom PTT wird während einer fünfjährigen Übergangsfrist ohne Abgeltung
die Flächendeckung garantieren. Falls sich danach Versorgungsengpässe oder
Angebotslücken abzeichnen, bestellt die zuständige Behörde die entsprechenden
Leistungen in einem Ausschreibungsverfahren bei einem oder mehreren
Konzessionären. Für die Finanzierung dieser Leistungen sollen Gebühren der
konzessionspflichtigen Anbieter von Telecom-Diensten herangezogen werden. Für
Regulierungsentscheide zum Vollzug des FMG wird eine unabhängige
Kommunikationskommission mit ca. 5 teilzeitig tätigen Fachleuten geschaffen.

Der Bundesrat will die Botschaft zur Totalrevision des Fernmeldegesetzes den
eidg. Räten im Sommer 1996 überweisen. Die Abstimmung mit der Neuorganisation
der Telecom PTT ist dabei zwingend. Die revidierte Ordnung muss spätestens am
1. Januar 1998, gleichzeitig wie in der EU, in Kraft treten.

3.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte
Peter Fischer, Stv. Direktor, BAKOM
Tel. 032.28.55.99

Der Bericht kann beim BAKOM bezogen (Tel. 032 28 55 69; Fax. 032 28 55 28) oder
über Internet abgerufen (http://www.admin.ch/eved/m/bakom) werden.