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1995 zwanzig Annäherungen von Luftfahrzeugen (Airmiss) im kontrollierten Luftraum der Schweiz

PRESSEMITTEILUNG

1995 zwanzig Annäherungen von Luftfahrzeugen (Airmiss) im kontrollierten
Luftraum über der Schweiz

Im von der schweizerischen Flugsicherung kontrollierten Luftraum haben sich
1995 zwanzig  ungewollte Annäherungen zwischen Flugzeugen (Airmiss) ereignet.
Der untersuchende Ausschuss des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und des
Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) stellte bei zwei Vorfällen ein
tatsächliches Kollisionsrisiko fest, weil mindestens ein Flugzeug eine
Ausweichaktion durchführen musste oder eine solche angezeigt gewesen wäre. Im
kontrollierten Luftraum gelten Vorfälle dann als Airmiss, wenn der
vorgeschriebene Sicherheitsabstand zwischen zwei Flugzeugen im Reiseflug oder
beim Start- und Landevorgang unterschritten wird.

Nachdem die Anzahl der Vorfälle in den letzten 3 Jahren deutlich zurück
gegangen war (12, 17 und 11 Vorfälle 1992 - 1994), wurden 1995 wieder
gleichviel Vorkommnisse wie 1990 und 1991 gemeldet. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass das kontrollierte Verkehrsaufkommen in der Schweiz zwischen 1990
und 1995 um rund 20% zugenommen hat. Pro 100'000 durch die schweizerischen
Flugsicherungsdienste erfassten Flüge ereigneten sich somit in der Schweiz 1995
zwei Vorkommnisse, was einem langjährigen Durchschnitt entspricht. Trotzdem
wird das BAZL verschiedene Massnahmen im Bereich der Benützungsbedingungen des
Luftraumes treffen, welche solche oder ähnliche Fälle zukünftig möglichst
verhindern sollen.

Die Untersuchung des einzigen Vorfalles, bei welchem 1995 ein Militärflugzeug
beteiligt war, hat ergeben, dass keine Gefährdung vorlag. In die Statistik des
BAZL werden jedoch nur solche Vorfälle aufgenommen, bei denen mindestens ein
Flugzeug Funkkontakt mit der Flugsicherung hatte. Airmiss zwischen zwei
Flugzeugen, die beide nach Sichtflugregeln fliegen und keinen Funkkontakt
haben, werden von ziviler Seite in der Regel nicht untersucht.

Die zwei Vorfälle, bei welchen ein Kollisionsrisiko bestand, wurden ab Beginn
des Berichtsjahres vom Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und nicht mehr
durch die Flugsicherungsstellen untersucht. Damit ist eine sofortige und
unabhängige Bearbeitung von schweren Vorfällen in der Schweiz sichergestellt.

Bern, 15. März 1996                       Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte: Jean-Jacques Gander, Sektion Flugsicherung, Bundesamt für
Zivilluftfahrt,    Tel. 031 / 325'98'42