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Pulververwaltung vom EMD zur Bundesanwalts

Pressemitteilung

Pulververwaltung vom EMD zur Bundesanwaltschaft

Der Bundesrat hat am Montag beschlossen, die Eidgenössische Pulververwaltung
vom EMD in die Bundesanwaltschaft einzugliedern. Die entsprechenden Änderungen
der Sprengstoff- und der Kriegsmaterialverordnung sollen am 1. April in Kraft
treten.

Die Pulververwaltung ist für den Vollzug des Pulverregals verantwortlich. Sie
erteilt Privaten Fabrikations- und Einfuhrbewilligungen für pyrotechnische
Gegenstände zu industriellen, technischen, land- und forstwirtschaftlichen wie
auch zu Vergnügungs-zwecken, soweit sie nicht dem Kriegsmaterialgesetz (KMG)
unterstehen. Ferner erteilt sie Bewilligungen für Jagd-, Sport- und
Industriemunition sowie für das Schiesspulver. Sie zieht die Regalgebühren ein.

Im Rahmen der Reorganisation des Eidgenössischen Militärdepartements und im
Hinblick auf die Ablösung des Pulverregals (Art. 41 Abs. 1 der
Bundesverfassung) erteilte der Vorsteher des EMD der Kriegsmaterialverwaltung
den Auftrag, die Möglichkeiten einer Neueingliederung der Eidgenössischen
Pulverwaltung zu prüfen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe gelangte zum
Schluss, die Pulververwaltung aus dem EMD auszugliedern und der
Bundesanwaltschaft zu unterstellen, und zwar aus folgenden Gründen:

-	Die Aufgaben der Pulververwaltung sind nicht spezifisch militärischer
Natur. Zur Erfüllung ihres Auftrages arbeitet sie nicht primär mit
militärischen Stellen des Bundes und der Kantone zusammen, sondern mit der
Zentralstelle Sprengstoff, die der Bundesanwaltschaft untersteht.

-	Im Hinblick auf das mit EMD 95 und das mit dem neuen KMG anvisierte
Ziel, das EMD auf Armee-Belange zu konzentrieren, wäre ein weiterer Verbleib
der Pulververwaltung im EMD nicht sinnvoll.

Der Bundesrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Eingliederung gilt
nur für eine Übergangsphase; eine definitive Zuweisung der Aufgabenbereiche
Munition, pyrotechnische Gegenstände und Schiesspulver innerhalb des EJPD soll
erst nach der Aufhebung des Pulverregals und nach dem Inkrafttreten des neuen
Waffengesetzes erfolgen. Schon jetzt wird jedoch der Personalbestand von drei
auf zwei Personen reduziert.

11. März 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Peter Lehmann BA,
Tel. 322 81 69