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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Fall Nyffenegger:

Pressemitteilung

Fall Nyffenegger:
Untersuchung und Beurteilung der zivilen Strafsache in der Hand der
Bundesbehörden

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die weitere Untersuchung
und die Beurteilung der zivilen Strafsache gegen Friedrich Nyffenegger und
Mitbeteiligte in der Hand der Bundesbehörden vereinigt. Bundesrat Koller hat
die entsprechende Verfügung am 30. Mai unterschrieben.

Die strafbaren Handlungen zum Nachteil des Bundes unterstehen teils der
Bundesgerichtsbarkeit und teils der kantonalen Gerichtsbarkeit. Es rechtfertigt
sich, die weitere Untersuchung und die Beurteilung der gesamten Strafsache den
zivilen Behörden des Bundes zu übertragen.

Nach Abschluss der militärischen Voruntersuchung gegen Nyffenegger und
allfällige Mitbeteiligte wegen Verletzung von Informationsschutzvorschriften
wird geprüft, ob das militärische und das zivile Strafverfahren zu vereinigen
seien.

Die Bundesanwältin eröffnete am 17. Januar 1996 gegen Friedrich Nyffenegger und
einen Mitbeteiligten ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren. Das
Verfahren im Zusammenhang mit den von Nyffenegger geleiteten Projekten
DIDACTA-MUBA, DIAMANT/Lehrmittelpaket Die Schweiz und der Zweite Weltkrieg und
Elektronischer Behelf für den Generalstabsdienst wurde am 22. Januar auf eine
dritte und am 11. März wegen Verdachts der Urkundenfälschung im Amt auf eine
vierte Person ausgedehnt. Parallel zum Verfahren der Bundesanwaltschaft führt
die Militärjustiz gegen Nyffenegger und allfällige Mitbeteiligte eine
militärische Voruntersuchung betreffend Verletzung von
Informationsschutzvorschriften. Das EJPD hat die Ermächtigung zur
Strafverfolgung von Nyffenegger am 19. Februar 1996 erteilt, diejenige
betreffend den weiteren beschuldigten Bundesbeamten erfolgte gleichzeitig mit
der Verfügung vom 30. Mai.

3. Juni 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Peter Lehmann, Bundesanwaltschaft, Tel. 031/322 81 69