Wahlen in Bosnien und Mostar: Bundesrat setzt Projektorganisation ein
Pressemitteilung
Wahlen in Bosnien und Mostar: Bundesrat setzt Projektorganisation ein
Der Bundesrat hat eine interdepartementale Projektorganisation (IPO)
eingesetzt, die sicherstellen soll, dass die Wahlen von Bosnien-Herzegowina in
der 2. Jahreshälfte und von Mostar im Juni auch unter den Flüchtlingen in der
Schweiz zeitgereicht und einwandfrei durchgeführt werden können.
In der zweiten Hälfte des Monats Juni führt die EU-Administration in der Stadt
Mostar Wahlen durch, an denen ebenfalls Flüchtlinge im Ausland teilnehmen
können. Die Staaten mit den meisten Flüchtlingen aus Mostar, darunter die
Schweiz, sollen den Urnengang unter diesen Flüchtlingen auf ihrem Boden direkt
organisieren.
Das Abkommen von Dayton sieht vor, dass auch Flüchtlinge an der Wahl teilnehmen
können. Die Aufenthaltsstaaten dieser Flüchtlinge werden deren Stimmabgabe
gewährleisten. Das erfordert den Aufbau von Registern, ihre Bereinigung unter
Mitwirkung der Betroffenen und anschliessend die Durchführung des Urnengangs
für die bosnischen Flüchtlinge in der Schweiz. Dafür müssen in Absprache mit
der provisorischen Wahlkommission, die vom Abkommen von Dayton vorgesehen ist,
und mit der OSZE-Mission in Sarajewo organisatorische Vorkehren getroffen
werden.
Der Bundesrat hat deshalb eine interdepartementale Projektorganisation
eingesetzt, die sich dieser Fragen annehmen wird. Die Projektorganisation steht
unter der Leitung der Bundeskanzlei. Das EDA und das Bundesamt für Flüchtlinge
benennen je einen stellvertretenden Leiter oder eine Leiterin.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst
03.06.96