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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Verordnung über ausserparlamentarische Kommissionen

Pressemitteilung

Neue Verordnung über ausserparlamentarische Kommissionen

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 1996 eine Aenderung der rechtlichen
Grundlagen über die ausserparlamentarischen Kommissionen, die Leitungsorgane
und die Vertretungen des Bundes in Organen Dritter vorgenommen. Die heute in
verschiedenen Erlassen enthaltenen Regelungen sollen neu in einer Verordnung
zusammengefasst werden. Gleichzeitig werden die geltenden Bestimmungen in drei
Punkten wesentlich geändert:

Mit dem Ziel, die Effizienz der Kommissionsarbeit zu steigern, dürfen (mit
bestimmten Ausnahmen) nur noch 20 statt wie bisher 25 Personen in einer
Kommission Einsitz nehmen.

Die maximale Amtszeit wird von 16 auf 12 Jahre verkürzt, wobei in begründeten
Fällen eine Verlängerung auf 16 Jahre möglich ist. Die dadurch entstehende
grössere Fluktuation soll eine schnellere Erhöhung des Frauenanteils sowie eine
Senkung des Durchschnittsalters bewirken.

Schliesslich ist das Entschädigungswesen reorganisiert worden: Die geltende
Entschädigungsverordnung aus dem Jahre 1973 wird aufgehoben. Neu legt das Eidg.
Finanzdepartement die Ansätze fest, wobei das Taggeld Fr. 1´000.-- nicht
übersteigen darf.

Die neue Verordnung sieht grundsätzlich vor, dass Mitglieder der
Bundesversammlung nicht in Kommissionen gewählt werden; sie lässt jedoch wie
die bisherige Regelung Ausnahmen zu, wobei diese auch weiterhin zu begründen
sind.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

03.06.96