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Strategie des Bundesrates nach der Ablehnung des RVOG

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsreform:
Strategie des Bundesrates nach der Ablehnung des RVOG

"Das Volk hat entschieden, die Probleme bleiben." Im Sinne dieser von
Bundeskanzler François Couchepin am Tag der Ablehnung des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) gezogenen Schlussfolgerung hat der
Bundesrat das weitere Vorgehen festgelegt.

Er hat dabei eine Strategie in vier Punkten beschlossen, die es ihm ermöglichen
soll, seine Führungsverantwortung trotz der Ablehnung des Gesetzes in der
Volksabstimmung vom 9. Juni besser wahrzunehmen und eine sinnvolle Reform
seiner Verwaltung durchzuführen.

Er wird diese Ziele mit den folgenden Massnahmen anstreben:

Gesetzliche Neuregelung im Bereich der Organisationskompetenz und der
wirkungsorientierten Verwaltungsführung, durch eine Neuauflage des RVOG ohne
die Artikel über die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre oder durch eine
Teilrevision des geltenden Verwaltungsorganisationsgesetzes (VwOG); damit
sollen zumindest die unbestrittenen Teile der Reorganisation der Verwaltung
umgesetzt werden.

Ausschöpfung der Möglichkeiten des VwOG und des Geschäftsverkehrsgesetzes
(GVG), insbesondere
vermehrte Vertretung durch Generalsekretäre und Amtsdirektoren in den
parlamentarischen Kommissionen sowie vermehrte Begleitung und Stellvertretung
durch diese in beiden Räten (Art.65bis und ter des GVG),
Einsatz der Generalsekretäre gemäss Artikel 49 VwOG, zum Beispiel umfassende
Führungs- und Stellvertretungsfunktionen in Teilbereichen von Departementen,
allfällige Ernennung weiterer Titularstaatssekretäre im Verkehr mit dem Ausland
(Art. 64).

Gezielte Weiterführung der Arbeiten an der Regierungs- und Verwaltungsreform
durch die Bestimmung einer Beratungsfirma und die Fortführung der Arbeit der
bereits bestellten Analyse- und Umsetzungsgruppen.

Konkretisierung der Regierungsreform Phase 2 nach Abschluss der
Verwaltungsreform.

Die Bundeskanzlei ist beauftragt worden, eine Botschaft an das Parlament
auszuarbeiten, mit der sich der Bundesrat nach der Sommerpause befassen wird.
Sie wird dem Bundesrat die Frage zum Grundsatzentscheid vorlegen, ob das RVOG
ohne Staatssekretärenartikel oder ein revidiertes VwOG zu realisieren ist.
Beide Lösungen können nach Meinung des Bundesrates rasch verwirklicht werden.
Die Lösung RVOG ohne Staatssekretäre hätte den Vorteil, dass zahlreiche
Verbesserungen betreffend Führungsgrundsätze, Planung, Koordination usw.
bereits fortschrittlich formuliert sind. Allerdings wird dem Gesetz ein
zentraler Teil fehlen, der zur Stärkung des Regierungskollegiums beigetragen
hätte. Eine Teilrevision des geltenden VwOG würde sichtbar machen, dass es sich
nicht um ein neues Gesetz handelt, sondern lediglich um eine Anpassung der
heutigen Bestimmungen.

Was die Ausschöpfung der Möglichkeiten des heutigen Gesetzes in bezug auf die
Vertretung und Begleitung der Mitglieder des Bundesrates vor dem Parlament
betrifft, haben Bundespräsident Delamuraz und Bundeskanzler Couchepin mit den
Parlamentsverantwortlichen bereits intensive Gespräche geführt. Dabei wurde
beschlossen, die Möglichkeiten des geltenden Rechts so weitgehend wie möglich
auszuschöpfen.

Beizug einer Beratungsfirma

In bezug auf die Regierungs- und Verwaltungsreform beschloss der Bundesrat, in
der bevorstehenden Analysephase die Unternehmensberatungsfirma Arthur Andersen,
Zürich, mit der Firma mundi, Bern, als Unterakkordantin beizuziehen. Diese soll
zusammen mit verwaltungsinternen Analysegruppen bis Ende dieses Jahres
Vorschläge für eine mögliche neue Zuordnung von neun Tätigkeitsbereichen
erarbeiten. Ziel ist es, die Departemente so zusammenzusetzen, dass sie die
Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der Aufgaben und der politischen
sowie aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen. Die Kosten belaufen sich auf
höchstens 3,8 Mio. Franken.

Ende 1995 hatte der Bundesrat festgelegt, welche Bereiche aufgrund einer ersten
Beurteilung für eine Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung in Frage
kommen können. Es sind dies die internen Infrastrukturaufgaben des Bundes,
Bildung und Forschung, Umwelt und Raumordnung, Migration, Kommunikation,
Grenzwachtkorps, Existenzsicherung im Inland, Energie sowie
Entwicklungszusammenarbeit. Anfang April setzte der Bundesrat die
entsprechenden neun Analysegruppen ein. Sie erstellen zurzeit im Hinblick auf
die Arbeitsaufnahme der Beratungsfirma eine Zustandsanalyse und erste Angaben
zur möglichen Stossrichtung der Aufgaben- und Organisationsreform.

Neben diesen Analysegruppen bereiten fünf sog. Umsetzungsgruppen ein
Argumentarium für einen möglichen Transfer der Bereiche Zivilschutz, Sport,
Strassenverkehr, Dienste und Gesamtverteidigung vor.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

26. Juni 1996