Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Drogendatenbank Dosis wird definitiv in Betrieb genommen

Pressemitteilung

Drogendatenbank Dosis wird definitiv in Betrieb genommen
Bundesrat setzt Dosis-Verordnung auf den 1. August 1996 in Kraft

Die Drogendatenbank Dosis hat sich bei der Bekämpfung des illegalen
Drogenhandels bewährt, wie der Versuchsbetrieb des Bundesamtes für Polizeiwesen
(BAP) mit acht Kantonen zeigt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die
Drogendatenbank definitiv in Betrieb zu nehmen und sukzessive weitere Kantone
anzuschliessen. Er hat zu diesem Zweck die Dosis-Verordnung verabschiedet und
auf den 1. August 1996 in Kraft gesetzt.

Die Drogendatenbank erleichtert die Koordinationsaufgaben der Zentralstelle
Betäubungsmittel im BAP sowie die strafrechtlichen Ermittlungen beim
Drogenhandel. Dosis ermöglicht zudem dank dem direktem Zugriff eine bessere
Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeibehörden und mit dem Ausland im Rahmen
der Rechtshilfe. Die Daten werden sowohl von der Zentralstelle als auch von den
kantonalen Betäubungsmitteldiensten eingegeben. Die gespeicherten Daten
betreffen ausschliesslich den Drogenhandel; Daten, die reine  Drogenkonsumenten
betreffen, dürfen nicht registriert werden. Das Datenverarbeitungssystem Dosis
besteht aus verschiedenen Subsystemen. Bereits operationell sind die Subsysteme
Personen und Vorgänge und Journal (fallbezogene Registrierung von
Informationen).

Kontrolldienst überprüft alle Daten
Die Zentralstelle kann in Dosis gespeicherte Daten an verschiedene
Dienststellen des Bundes und der Kantone weitergeben, die in der Verordnung
abschliessend aufgezählt werden. Die Zentralstelle löscht die personenbezogenen
Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für ungesicherte Daten nach zwei
Jahren, für gesicherte Daten nach zehn Jahren. Ein von der Zentralstelle
unabhängiger Kontrolldienst  überprüft alle in Dosis bearbeiteten Daten. Dabei
untersucht er insbesondere die Quelle der Daten und deren Zuverlässigkeit
(gesicherte/ungesicherte Daten).

Das Einsichts- und Auskunftsrecht ist bereits in der formellen gesetzlichen
Grundlage, im Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes
vom 7. Oktober 1994, geregelt worden. Um eine Ausforschung der Datenbank über
missbräuchliche Ersuchen zu verhindern, gilt folgende Regelung: Auf Gesuch
einer Person prüft der Eidg. Datenschutzbeauftragte, ob rechtmässig Daten über
sie bearbeitet werden. Er teilt anschliessend der gesuchstellenden Person in
einer stets gleichlautenden Antwort mit, dass in bezug auf sie entweder keine
Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er bei allfälligen Fehlern bei
der Datenbearbeitung der Zentralstelle empfohlen hat, diese zu beheben.

Praxiserprobtes Instrument
Dosis wird - nach einem längeren internen Testbetrieb - seit September 1994 in
einer externen Versuchsphase mit den Kantonen Tessin, Waadt, Genf, Bern,
Luzern, St. Gallen, Aargau und Thurgau eingesetzt. Bisher sind rund 250 000
Daten  erfasst worden. Das Datenverarbeitungssystem hat sich als nützliches
Instrument für eine koordinierte und wirksame Bekämpfung des illegalen
Drogenhandels erwiesen, wie eine Umfrage des BAP bei den angeschlossenen
Kantonen ergeben hat. Weitere Kantone haben bereits einen Anschluss beantragt.
Für den externen Versuchsbetrieb hatte der Bundesrat am 23. März 1994 eine
Verordnung über das provisorische Datenverarbeitungssystem Dosis erlassen.

26. Juni 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Jean-Michel Voirol, Zentralstellendienste, (031) 324 54 50.