nderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
PRESSEMITTEILUNG
Änderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
Die Resolution 986 des UNO-Sicherheitsrates wird es dem Irak erlauben, alle 90 Tage
Erdöl- und Erdölprodukte in der Höhe von einer Milliarde Dollar zu verkaufen. Mit
dem überwiegenden Teil des Erlöses kann Irak Medikamente, Nahrungsmittel und andere
humanitäre Güter für die Bedürfnisse seiner Bevölkerung importieren. Mit rund 300
Millionen Dollar wird der UNO-Entschädigungsfonds alimentiert werden, der für die
Bezahlung von Kriegsreparationen dient. Die Staaten werden in der UNO-Resolution
986
aufgefordert, diese Gelder vor Arrestierung und Pfändung zu schützen.
Der Bundesrat hat deshalb die Verordnung vom 7. August 1990 über Massnahmen
gegenüber der Republik Irak entsprechend angepasst. Gemäss der geänderten Verordnung
kann zudem im Zusammenhang mit den irakischen Erdölexporten die Ausfuhr von Waren
(z.B. zur Instandstellung der Pipeline) oder die Erbringung von Dienstleistungen
bewilligt werden.
Schliesslich wurden das Bewilligungsverfahren und die Strafbestimmungen der
Verordnung an jene der Libyen-Verordnung und der sistierten Jugoslawien-Verordnung
angepasst.
Bern, 26. Juni 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung für autonome Aussenwirtschaftspolitik,
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