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nderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)

PRESSEMITTEILUNG

Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
(VMWG)

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und
Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (SR 221.213.11) verabschiedet. Die Änderung
berücksichtigt die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, welches in der zweiten
Jahreshälfte 1995 stattgefunden hat. Eine wichtige Neuerung ist die Zulassung von
vollindexierten Mietzinsen bei Wohnungen, gegenüber der Begrenzung des heutigen
Rechtes auf 80 % der Zunahme des Landesindexes der Konsumentenpreise. Damit wird
eine Angleichung an die Geschäftsräume vollzogen, wo eine volle Indexierung zulässig
ist. Mit dieser Neuerung wird begründeten Anliegen der Vermietenden Rechnung
getragen ohne dass dabei die Mietenden über Gebühr benachteiligt werden: indexierte
Mietzinserhöhungen sind für die Mietenden transparent und es ist aufgrund des
gegenwärtig geringen Inflationspotentials mit keinen übermässigen Erhöhungen zu
rechnen. Im weiteren werden mit der Verordnungsänderung Vereinfachungen bei der
Berechnung der Nebenkosten, bei den wertvermehrenden Arbeiten sowie beim Verfahren
zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen Vertragsänderungen vorgesehen.

Mit den Neuerungen soll die Handhabung des Mietrechtes in der täglichen Praxis
erleichtert sowie hinsichtlich der Modalitäten von Mietzinsanpassungen eine grössere
Flexibilität erreicht werden.

Die Neuerungen stehen im Einklang mit den übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen
des Obligationenrechtes (SR 220) über Miete und Pacht. Sie tragen den
schützenswerten Interessen sowohl der Mietenden als auch der Vermietenden Rechnung.

Bern, 26. Juni 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Tf 065/53'91'30