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Teilnahme an den Wahlen vom 30.6.1996 in der Stadt Mostar von der Schw

Pressemitteilung

Teilnahme an den Wahlen vom 30. Juni 1996 in der Stadt Mostar von der Schweiz
aus

Das am 25. Mai 1996 abgeschlossene Abkommen über die Wahlen in der Stadt Mostar
in Bosnien-Herzegowina erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern von Mostar, im
Ausland an den Wahlen teilzunehmen.

Der Bundesrat hat einer Delegation der Wahlkommission der Stadt Mostar die
Bewilligung zur Einreise in die Schweiz erteilt, damit sie hier die Wahlen für
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mostar in der Schweiz organisieren und
überwachen kann. Gegenwärtig laufen noch Abklärungen, ob den Mostari aus den
Nachbarländern Oesterreich, Italien und Frankreich auch die Möglichkeit gegeben
werden kann, hier in der Schweiz zu wählen.

Die Wahlen werden am 30. Juni 1996 in Bern stattfinden. Die Schweiz ist eines
der bedeutenderen Gastländer für die Bürgerinnen und Bürger von Mostar im
Ausland. In dieser Eigenschaft ist sie neben Deutschland, Norwegen und Schweden
gebeten worden, diese Wahlen bei sich durchzuführen.

Die Schweiz möchte damit die Bedeutung dieser Wahlen für den Friedensprozess in
Bosnien-Herzegowina unterstreichen. Sie bekräftigt auch ihre liberale Praxis in
bezug auf die Teilnahme von Ausländern an Wahlen, die im Herkunftsland
organisiert werden.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

20.06.96