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Konstruktiver Dialog zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen

Pressemitteilung

Konstruktiver Dialog zwischen Bundesrat und Kantonsregierungen

Kontaktgremium befasst sich mit Verfassungsreform und bilateralen Verhandlungen

Bundesrat Arnold Koller und Vertreter der Regierungen haben am Freitag in Bern
die Diskussion über die Mitwirkung der Kantone an der Verfassungsreform
fortgesetzt. Beide Seiten waren sich einig, dass es seit der Verabschiedung der
Stelllungnahmen der Konferenz der Kantonsregierungen in einem konstruktiven
Dialog gelungen ist, den heute gelebten Föderalismus in der nachgeführten
Verfassung besser zum Ausdruck zu bringen. Offen bleibt die Frage der
Behandlung einiger rechtspolitischer Neuerungsbegehren der Kantone (z.B.
Initiativen- und Referendumsrecht von 5 Kantonen). Unterstrichen wurde im
übrigen auch die Notwendigkeit, den derzeitigen partikularistischen Tendenzen
in der Schweiz entgegen zu treten.

Am gleichen Treffen des Kontaktgremiums wurde auch die Frage eines Gesetzes
über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes diskutiert.
Bundesrat Flavio Cotti orientierte die Regierungsvertreter über den von einer
paritätischen Arbeitsgruppe Bund-Kantone ausgearbeiteten Vorentwurf eines
Gesetzes, den das Departement für auswärtige Angelegenheiten nun für die
Vernehmlassung vorbereiten wird. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, will der
Bundesrat die bisherige Form der Zusammenarbeit, die zur Zufriedenheit des
Bundes und der Kantone funktioniert, weiterführen.

Im weiteren informierte Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz die
Kantonsregierungen über den aktuellen Stand der bilateralen Verhandlungen mit
der Europäischen Union und über die Auswirkungen auf die kantonale
Gesetzgebung, namentlich im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.

21. Juni 1996

EIDGENÖSSISCHES
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