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Neues Fernmeldegesetz: Der Buzndesrat verabschiedet die Botschaft

PRESSEMITTEILUNG

Neues Fernmeldegesetz: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft

Der Bundesrat hat die Botschaft für ein neues Fernmeldegesetz (FMG) zu Handen
des Parlaments verabschiedet. In der im Jahre 1995 durchgeführten
Vernehmlassung war der Vorentwurf in seinen Grundzügen auf breite Zustimmung
gestossen.

Das Ziel der Vorlage ist es, der Bevölkerung und der Wirtschaft ein
vielfältiges und preiswertes Angebot an Fernmeldediensten zur Verfügung zu
stellen. Insbesondere soll dabei eine zuverlässige und erschwingliche
Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen gewährleistet
werden. Dazu sieht die Botschaft ein Marktgesetz mit einem Konzessionsregime
vor, bei dem grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Konzession zu
den vorgegebenen Bedingungen besteht. Einschränkungen existieren lediglich
dort, wo dies aus physikalisch-technischen Gründen notwendig ist, wie z.B. bei
der Nutzung des Frequenzspektrums. Konzessionspflichtig sind alle Anbieter von
Fernmeldediensten, die selber wesentliche Teile der Übertragungseinrichtungen
betreiben, Anbieter von Grundversorgungsdiensten sowie die Benutzer der
Funkfrequenzen.

Die flächendeckende Grundversorgung umfasst den Telefondienst und die
Übertragung von Datenraten, wie sie für Telefax, Internetzugang und Ähnliches
benötigt werden. Ebenfalls Teil der Grundversorgung sind der Zugang zu
Notrufdiensten, eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen
sowie mit dem Telefondienst unmittelbar zusammenhängende Dienstleistungen. Die
Grundversorgung muss in einer durch den Bundesrat vorgegebenen Qualität und zu
gleichen Preisgrundsätzen überall in der Schweiz zur Verfügung stehen. Sofern
aus gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen angezeigt, wird der
Bundesrat in Zukunft den Umfang der Grundversorgung entsprechend der
technologischen Entwicklung und der Finanzierbarkeit erweitern. Die Telecom PTT
wird während einer fünfjährigen Übergangsfrist die flächendeckende
Grundversorgung ohne Abgeltung sicherstellen. Danach führt die Aufsichtsbehörde
periodisch eine Ausschreibung für die Grundversorgung durch. Falls diese in
bestimmten Gebieten nicht kostendeckend erbracht werden kann, werden zu ihrer
Finanzierung Gebühren der Konzessionäre herangezogen.

Für wichtige regulatorische Entscheide wie Konzessionen bei Ausschreibungen
sowie Nummern- und Frequenzplanung ist eine neu zu schaffende unabhängige
Kommunikationskommission zuständig. Für diese Entscheide ist ihr das Bundesamt
für Kommunikation unterstellt, das auch alle übrigen Vollzugsaufgaben des neuen
Fernmeldegesetzes wahrnimmt. Damit kann eine vom Bund und seinen
Eigentümerinteressen unabhängige Stelle die Grundsatzentscheide im
Fernmeldewesen treffen.

Die Eidg. Räte werden sich voraussichtlich in der Wintersession 1996 erstmals
mit der Botschaft zum neuen FMG befassen. Der Bundesrat strebt an, die
revidierte Fernmeldeordnung zusammen mit der Neuorganisation der Telecom PTT
spätestens am 1. Januar 1998, gleichzeitig mit der EU, in Kraft zu setzen.

6.96                                      Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
Auskünfte                                 Pressedienst
Peter Fischer, Stv. Direktor, BAKOM
Tel. 032.28.55.99

Die Botschaft kann auf dem Internet unter der Adresse
"http://www.admin.ch/eved/m/bakom/main.html" eingesehen oder ab ca. Ende Juli
1996 bei der EDMZ bestellt werden.