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Wir stehen zur humanitären Tradition

Pressemitteilung

Wir stehen zur humanitären Tradition

Aufruf des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zum
nationalen Flüchtlingstag

Die Schweiz kann in der Flüchtlingshilfe auf eine lange humanitäre Tradition
zurückblicken. Hatten frü-her grosse Flüchtlingsgruppen - beispielsweise aus
Ungarn, aus der ehemaligen Tschechoslowakei oder aus Vietnam - bei uns Zuflucht
gefunden, so waren es in letzter Zeit Kriegsvertriebene aus Sri Lanka und
Ex-Jugoslawien, die wir in grosser Zahl aufgenommen ha-ben. Daneben gewähren
wir im Rahmen individueller Asylverfahren politisch Verfolgten aus vielen
Staaten Schutz. Heute leben in der Schweiz rund 74000 Perso-nen, denen wir Asyl
gewährt, die wir vorläufig aufge-nommen oder denen wir eine
Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen erteilt haben.

Als Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonven-tion und Sitz des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind wir verpflichtet und gewillt,
diese huma-nitäre Politik auch in schwierigen Zeiten fortzufüh-ren. Für den
Bundesrat ist dies ein wichtiges Anlie-gen, das er auch in seinen
Legislaturzielen für die Jahre 1995-1999 verankert hat. Gleichzeitig möchten
wir die Eingliederung der bei uns ansässigen Auslän-der und Ausländerinnen
fördern und so das Zusammenle-ben zwischen einheimischer und ausländischer
Bevölke-rung erleichtern.

Vielen Schweizern und Schweizerinnen fällt es ange-sichts unseres hohen
Ausländeranteils und der heuti-gen Wirtschaftslage manchmal schwer, für diese
Poli-tik des Bundesrates Verständnis aufzubringen. Dies äussert sich etwa in
Volksinitiativen mit dem Ziel, die Aufnahme von Ausländern und Flüchtlingen
einzu-schränken. Der Bundesrat ist zwar der Auffassung, dass der Zuwachs der
ausländischen Bevölkerung ver-mindert werden muss; dies darf aber nicht auf
Kosten der politisch Verfolgten und der Kriegsvertriebenen geschehen, die auf
unseren Schutz besonders angewie-sen sind und die nur 5 Prozent der
ausländischen Be-völkerung ausmachen. Anderseits sind im Asylbereich
Missbräuche konsequent zu bekämpfen, und ablehnende Asylentscheide sind ebenso
konsequent durchzusetzen. Diesen Anliegen hat der Bundesrat unter anderem in
seinem Entwurf für die laufende Totalrevision des Asylgesetzes Rechnung
getragen. Nur so wahren wir den Handlungsspielraum, der nötig ist, damit wir
Schutz-bedürftigen auch in Zukunft unsere Hilfe anbieten können.

Dies wollen wir gemeinsam erreichen. Deshalb schlie-sse ich mich gerne dem
Motto des nationalen Flücht-lingstages 1996 an: Stehen wir zu unserer
humanitären Tradition!

14. Juni 1996

Arnold Koller
Vorsteher des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements