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EJPD bewilligt Tempo 100 auf der N2 im Raum Emmen

Pressemitteilung

EJPD bewilligt Tempo 100 auf der N2 im Raum Emmen
Das Gesuch des Kantons Luzern für Tempo 80 während der Nacht wird abgewiesen

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat aus Gründen der
Verkehrssicherheit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der N2 im Raum Emmen
auf 100 km/h die Bewilligung erteilt. Hingegen lehnte der Vorsteher des
Departements, Bundesrat Arnold Koller, ein Gesuch des Kantons Luzern für eine
Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 80 in der Nacht als unverhältnismässig ab.

Die Luzerner Regierung hatte am 8. Mai 1996 das EJPD ersucht, eine
Geschwindig-keitsbeschränkung von 100 kmh auf der N2 im Raum Emmen zu
bewilligen. Zudem verlangte sie auf dem gleichen Streckenabschnitt eine
Bewilligung für Tempo 80 in der Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie bei gefährlichen
Verkehrsverhältnissen (z. B. Stau) und übermässigen Umweltbelastungen.

Einem Gutachten, das der Kanton Luzern seinem Gesuch beilegte, ist folgendes zu
entnehmen: Beim Vergleich von fünf Perioden mit unterschiedlichen Tempolimiten
ergab sich von 1989 bis 1995 auf der strittigen Strecke ein statistisch
bedeutsamer Zusammenhang zwischen den mittleren Geschwindigkeiten und der Zahl
der Verunfallten. Würde die derzeit gültige Regelung mit Tempo 120 (80 für
Lastwagen) bis Ende 1996 verlängert, nähme die Zahl der Verunfallten
erfahrungsgemäss signifikant zu. Weil damit die Voraussetzungen für eine
Herabsetzung der allge-meinen Höchstgeschwindigkeit gegeben sind, bewilligt das
EJPD die verlangte Temporeduktion von 120 auf 100 kmh.

Hingegen erachtet das Departement Tempo 80 während der Nacht als
unverhältnis-mässig. Gegenüber Tempo 100 ergäbe sich eine für das menschliche
Ohr nicht wahrnehmbare Lärmverringerung. Beschränkungsmassnahmen, die sich in
beson-deren Fällen aufdrängen, kann die Polizei von sich aus anordnen; eine
Zustimmung des EJPD braucht es dazu nicht.

11. Juni 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Hans-Peter Bloch, Hauptabteilung Strassenverkehr, Bundesamt
für Polizeiwesen, Tel. 323 42 92