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Flexiblere Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone

Pressemitteilung

Flexiblere Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone

Änderung der Verordnung zur "Lex Friedrich"

Der Vorschlag, Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten
in Apparthotels durch Personen im Ausland flexibler auf die Kantone zu
verteilen, stiess in einer Vernehmlassung auf grosse Zustimmung. Der Bundesrat
beschloss am Montag die Änderung der Verordnung zur "Lex Friedrich auf den 1.
August 1996 in Kraft zu setzen. Damit können bereits im Herbst dieses Jahres
nicht beanspruchte Kontingente aus dem Jahre 1995 neu verteilt werden.

Der bisher starre Verteilschlüssel wird im Sinne einer "Pool"-Lösung
flexibilisiert, indem nicht gebrauchte Kontingente eines Kantons kurz vor
Verfall durch den Bund nach sachgerechten Kriterien auf diejenigen Kantone
verteilt werden können, welche ihr Kontingent bereits ausgeschöpft haben. Das
Zusatzkontingent wird auf die Hälfte des Jahreskontingents eines Kantons
beschränkt. Die gesamtschweizerische Höchstzahl von 1420 Einheiten wird dadurch
aber nicht erhöht, sondern auch für die Jahre 1997 und 1998 beibehalten.

Das seit 1991 geltende gesamtschweizerische Kontingent von 1420 Einheiten pro
Jahr wurde in den letzten Jahren nie voll ausgeschöpft. Die Beanspruchung in
den Kantonen ist aber sehr unterschiedlich: Während in einigen Kantonen ständig
Kontingente unbenutzt verfallen, beklagen andere Kantone, wie etwa das Wallis,
das vom 1.1.1988 bis 1.8.1991 mangels kantonalem Einführungsgesetz keine
Kontigente vergeben konnte und das Tessin, seit Jahren einen Mangel.

Bis zur Abstimmung über eine Revision der "Lex Friedrich" am 25. Juni 1995
hatte der Bundesrat eine Umverteilung der Kontingentseinheiten unter dem
Hinweis auf mögliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen abgelehnt. Nach dem
negativen Ausgang der Volksabstimmung stellte er hingegen bei der Beantwortung
verschiedener parlamentarischer Vorstösse die jetzt beschlossene
Verordnungsrevision in Aussicht.

Der Bundesrat hat zu diesem von einer gemischten Arbeitsgruppe mit Vertretern
des Bundes und der betroffenen Kantone ausgearbeiteten Vorschlag vom 21.
Februar bis zum 30. April dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren bei den
Kantonen und den politischen Parteien durchgeführt. Von 25 Kantonen wurde die
Verordnungsrevision begrüsst. Sieben Parteien haben sich am
Vernehmlassungsverfahren beteiligt: CVP, FDP, SVP, LPS, FPS und LDU haben der
neuen Lösung zugestimmt, die SPS lehnt diese ab, solange nicht flankierende
Massnahmen - insbesondere auf dem Gebiet der Raumplanung - getroffen sind.

10. Juni 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Christoph Bandli, Sektionschef im Bundesamt für Justiz, Tel.
322 41 21