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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Der Bundesrat genehmigt die Statuten der Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG). Die TSG übernimmt gewisse Aufgaben der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF), die sechs Monate früher als vorgesehen aufgelöst werden können.

PRESSEMITTEILUNG

Der Bundesrat genehmigt die Statuten der Treuhandstelle der Schweizerischen
Getreidepflichtlagerhalter (TSG). Die TSG übernimmt gewisse Aufgaben der
Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF), die sechs Monate
früher als vorgesehen aufgelöst werden könnte.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von heute die Statuten der Treuhandstelle der
Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter (TSG) genehmigt. Die neugeschaffene TSG
wird gewisse Aufgaben der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und
Futtermittel (GGF) übernehmen. Der Bundesrat hatte am 16. August 1995 das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, die GGF bis zum 30.
Juni 1997 aufzulösen.

Da die bisherigen Arbeiten zur Auflösung der GGF zur Zufriedenheit aller Beteiligten
verlaufen sind, kann die GGF möglicherweise bereits ein halbes Jahr früher, auf 
den
31. Dezember 1996, aufgelöst werden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird im übrigen auch
die Genossenschaft der Feldsamenimporteure (GEFI) aufgelöst.

Die TSG wird somit die einzige Organisation zur Pflichtlagerhaltung von Getreide
sein. Um Synergien zu schaffen, wird die Geschäftsführung der TSG der Treuhandstelle
der Schweizerischen Lebensmittelimporteure (TSL) übertragen. In der TSL sind
sämtliche Halter von Pflichtlagern an landwirtschaftlichen Produkten
zusammengeschlossen. Dank der Zusammenlegung der TSG- mit der TSL-Geschäftsstelle
können pro Jahr 800'000 Franken eingespart werden.

Bern, 10. Juni 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst