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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Exportrisikogarantie (ERG) 1995 mit ausgeglichener Erfolgsrechnung und positiver Liquiditätsentwicklung

PRESSEMITTEILUNG
Die Exportrisikogarantie (ERG) 1995 mit ausgeglichener Erfolgsrechnung und positiver
Liquiditätsentwicklung
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Die ERG konnte 1995 ihre Verpflichtungen (Schadenauszahlungen und Verzinsung des
Bundesdarlehens) aus den laufenden Einnahmen decken und beanspruchte wie bereits 
1994 keinen
neuen Bundesvorschuss. Die positive Entwicklung der Einnahmen im Verhältnis zu den 
Ausgaben
erlaubte ihr Ende 1995 erstmals, eine Rückzahlung von 50 Mio. Fr. auf das Bundesdarlehen 
zu
leisten.
Für diese erfreuliche Liquiditätsentwicklung sind namentlich folgende Faktoren verantwortlich:
die zuverlässige Bedienung der Konsolidierungen durch die wichtigsten Schuldnerländer
(Verzinsung und Rückzahlungen), weiterhin rückläufige Schadenauszahlungen sowie 
die positiven
Auswirkungen der 1990 vom Parlament beschlossenen Entlastungsmassnahmen. Diese bringen 
der ERG
Erleichterungen bei der Verzinsung des Bundesvorschusses, schliessen aber auch eine 
verstärkte
Differenzierung von Garantiepolitik (Länderauswahl) und Garantiebedingungen (Prämien) 
nach
Risiken ein.
Gleichzeitig hat eine gegenüber 1994 gestiegene Nachfrage nach Garantieleistungen 
auch zu
höheren Prämieneinnahmen geführt. Der Fakturabetrag der 1995 neu ausgestellten Garantien 
betrug
2431 Mio. Fr., wobei rund 70% auf die asiatischen Märkte entfielen.
Die Erfolgsrechnung gestaltete sich bei Erträgen und Aufwendungen von je 663 Mio. 
Fr.
ausgeglichen, wobei der 1994 begonnene Aufbau von Rückstellungen für Eventualverluste 
auf dem
bestehenden Engagement fortgesetzt wurde. Ins Gewicht fallende Erträge resultierten 
aus den
Gebühren (59 Mio. Fr.), den Umschuldungszinsen (162 Mio. Fr.), der Aktivierung von
Transferschäden und Zinsguthaben, welche im Berichtsjahr konsolidiert werden konnten 
(240 Mio.
Fr.) und der Auflösung von Rückstellungen (188 Mio. Fr.). Für den Aufwand zeichneten
insbesondere die Auszahlung von Schäden (163 Mio. Fr.), die Verzinsung des Bundesdarlehens 
(50
Mio. Fr.) und die Bildung von Rückstellungen (447 Mio. Fr.) verantwortlich.
Die Bilanz weist einen unveränderten Verlustvortrag von 727 Mio. Fr. auf.
Konsolidierungsguthaben von 3,14 Mrd. Fr., welche wertberichtigt mit 1,38 Mrd. Fr. 
in die
Bilanz eingestellt sind, steht auf der Passivseite ein kumulierter Bundesvorschuss 
von 1,73
Mrd. Fr. gegenüber. Dieser konnte 1995 durch die Abtretung von Konsolidierungsguthaben 
an den
Bund im Rahmen von Entschuldungsmassnahmen (177 Mio. Fr.) und die Darlehensrückzahlung 
(50 Mio.
Fr.) um 227 Mio. Fr. abgebaut werden. Der Rückstellungsbedarf auf dem laufenden 
Engagement von
6366 Mio. Fr. wird auf 812 Mio. Fr. veranschlagt, wovon 414 Mio. Fr. noch zu tilgen 
sind.
Die positive Liquiditätsentwicklung hat sich auch im ersten Halbjahr 1996 fortgesetzt. 
Die ERG
war deshalb in der Lage, Ende Juni eine weitere Rückzahlung von 50 Mio. Fr. auf 
dem
Bundesdarlehen vorzunehmen.
Bern, den 8. Juli 1996

EIDGENOESSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
BAWI, ERG/IRG-Exportförderung
Wilhelm B. Jaggi, Botschafter 031/324 07 59
Kurt Schärer, Berater 031/324 08 95