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Vor Verhandlungen mit Belgrad über ein Rückübernahmeabkommen

Pressemitteilung

Vor Verhandlungen mit Belgrad über ein Rückübernahme-abkommen

Bundesrat verlängert Ausreisefrist für Personen aus der Bundesrepublik
Jugoslawien bis 31. März 1997

Der Bundesrat hat beschlossen, die am 31. Juli 1996 ablaufende Ausreisefrist
für abgewiesene Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien um acht Monate
bis zum 31. März 1997 zu verlängern. Er hat überdies das Eidgenössische Justiz-
und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem
Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten Verhandlungen mit
der Bundesrepublik Jugoslawien über den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens
zu führen. Sollte es möglich sein, Rückführungen schon vor dem 31. März zu
vollziehen, wären neue Regelungen zu treffen.

Über 9000 Kosovo-Albaner betroffen

Der Beschluss des Bundesrates betrifft rund 9 700 rechtskräftig weggewiesene
Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien, darunter rund 95 % aus dem
Kosovo. Ihre Rückführung ist - abgesehen von Straffälligen, die kein Asylgesuch
gestellt oder dieses später nachgeschoben haben - blockiert, seit die Belgrader
Behörden Ende November 1994 restriktive Einreisebestimmungen für eigene
Staatsangehörige verhängten. Der Bundesrat sah sich daher wiederholt
veranlasst, die Ausreisefristen zu erstrecken - zuletzt am 18. Dezember 1995
bis zum 31. Juli 1996.

Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien bestehen keine vollen
diplomatischen Beziehungen; de facto werden aber diplomatische Kontakte auf der
Ebene von Geschäftsträgern unterhalten. Die Schweiz hat auf der Basis des
Standardabkommens der Europäischen Union der Bundesrepublik Jugoslawien den
Entwurf für ein Rückübernahmeabkommen unterbreitet. Dieser bildet die Basis für
die künftigen Gespräche mit Belgrad. Die Schweiz hat bereits mit diversen
anderen Staaten, u. a. Slowenien, Kroatien, Ungarn, Rumänien und Deutschland,
derartige Vereinbarungen getroffen.

Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten

Das Problem der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden nach der
Bundesrepublik Jugoslawien betrifft nicht nur die Schweiz. Auch die
Bundesrepublik Deutschland, Schweden, Norwegen, die Niederlande, Dänemark und
Österreich sind stark betroffen. Die Schweiz hat daher die Kontakte zu diesen
Staaten intensiviert und das weitere Vorgehen mit ihnen abgestimmt. Seit dem
Abschluss des Daytoner Friedensabkommens (Ende November 1995) bemüht sich
Belgrad um eine Rückkehr in die internationalen Institutionen und strebt eine
Normalisierung der Beziehungen zur internationalen Staatengemeinschaft an. Es
ist davon auszugehen, dass die Entwicklung dieser Beziehungen zu Europa u. a.
von der Bereitschaft zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger abhängen wird.

5. Juli 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Roger Schneeberger, BFF, 031/ 325 93 50