Situation auf dem Tafeläpfelmarkt
PRESSEMITTEILUNG
Situation auf dem Tafeläpfelmarkt
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Seit Inkrafttreten der GATT/WTO-Vereinbarung garantiert unser Land für Früchte und
Gemüse
während einer minimalen Zeitspanne den freien Zugang zum Schweizer Markt (freie
Phase), und
zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt noch Ware aus der Ernte des Vorjahres
vorhanden
ist. Damit der Absatz der Inlandproduktion bei Wiederbeginn der bewirtschafteten
Phase nicht
gestört wird, dürfen die Importeure während der freien Phase nicht mehr Ware einführen,
als zur
Deckung des Bedarfes nötig ist.
Dieses Jahr dauerte die freie Phase für Tafeläpfel vom 15. Juni bis 14. Juli. Zu
Beginn dieser
Phase betrug der Vorrat an alterntigen Inlandäpfeln noch 5'924 Tonnen.
Während der freien Phase wurden aufgrund der bisher vorliegenden Verzollungsdaten
5'674 Tonnen
Tafeläpfel importiert. Im gleichen Zeitraum verringerten sich die Vorräte an Inlandware
um
2'859 Tonnen. Somit betrug während dieser Zeit der Gesamtabsatz an Tafeläpfeln (Inland
+
Import) auf Engros-Stufe 8'533 Tonnen.
Zu Beginn der bewirtschafteten Phase hat die Abteilung für Ein- und Ausfuhr des
BAWI in
Zusammenarbeit mit dem BLW in der ganzen Schweiz umfassende Lagerbestandeserhebungen
und
Domizilkontrollen durchgeführt. Dabei wurden gesamthaft betrachtet keine überhöhte
und
marktstörende Einfuhren und Lagerbestände an Importäpfeln festgestellt. So betrug
der
Vorratsbestand an Importware per 14. Juli 1996 insgesamt 305 Tonnen, was ungefähr
einem
gesamtschweizerischen Tagesbedarf entspricht. Die Tatsache, dass mit der Haupternte
von
neuerntigen Äpfeln nicht vor Anfang August zu rechnen ist und dass auf Antrag der
Branche
bereits per 16. Juli ein Zollkontingent von 1'000 Tonnen Tafeläpfel zur Einfuhr
freigegeben
worden ist, deutet auf eine gesunde Marktsituation hin.
Bei einigen Importeuren wurden allerdings nach Ende der freien Phase im Verhältnis
zu ihrem
Zollkontingentsanteil relativ grosse Lagerbestände festgestellt, was zu Konkurrenzverzerrungen
führen kann. Ein Teil dieser Mengen wird reexportiert. Lagerüberhänge, für welche
der Nachweis
der Eliminierung vom Schweizer Markt fehlt, werden mit dem hohen Ausserkontingentszollansatz
belastet. Zudem sind zurzeit Abklärungen über die gegen diese Firmen allenfalls
zu ergreifenden
zollrechtlichen Sanktionen im Gang.
Bern, 23. Juli 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
BAWI, Abteilung für Ein- und Ausfuhr, Wilhelm Dietrich, Tel. 031/322 23 51