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Fall Musema: Entscheid des Militärkassationsgerichts

Keywords: Pressemitteilung des Militärkassationsgerichts, Fall Musema,
UN-Tribunal, Kriegsverbrechen, Ruanda,

(Ti) Fall Musema: Entscheid des Militärkassationsgerichts
(Pressemitteilung des Militärkassationsgerichts vom 9. Juli 1996)

(Ld) Dem Begehren des UN-Tribunals für Ruanda um Abtretung des bisher in der
Schweiz geführten Verfahrens gegen Alfred Musema wegen mutmasslicher
Kriegsverbrechen wird entsprochen. Musema kann dem internationalen Gericht
überstellt werden, sobald ein entsprechender Haftbefehl vorliegt und das
Bundesamt für Polizeiwesen gestützt darauf die Ueberstellung bewilligt hat.

(Tx) Seit dem 9. Februar 1995 ist eine militärgerichtliche Untersuchung gegen
den ruandischen Staatsangehörigen Alfred Musema im Gang, weil er im dringenden
Verdacht steht, eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit dem Völkermord im
Gebiet von Gisovu/Kibuye im Jahre 1994 gespielt zu haben.
Am 12. März 1996 hat das UN-Tribunal für Ruanda der Schweiz offiziell das
Begehren um Abtretung dieses Verfahrens unterbreitet. An seiner Sitzung vom 8.
Juli 1996 hat das Militärkassationsgericht festgestellt, dass die
Voraussetzungen für eine Abtretung des Verfahrens im Sinne des Dringlichen
Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Tribunalen der UNO (BB)
erfüllt sind. Es hat demzufolge entschieden, das Verfahren abzutreten.
	Damit ist der Weg zur eigentlichen Ueberstellung von Alfred Musema an
das UN-Tribunal für Ruanda offen; dieses wird nun der Schweiz ein
entsprechendes Gesuch zu unterbreiten haben. Das Militärkassationsgericht hat
dem Tribunal dafür eine Frist von sechs Monaten angesetzt. Der Entscheid
obliegt gemäss Art. 4 Abs. 2 BB dem Bundesamt für Polizeiwesen. Sollte diese
Frist nicht eingehalten oder die Ueberstellung nicht bewilligt werden, so würde
das Verfahren in der Schweiz fortgesetzt.

Für weitere Auskünfte: Oberst Heinz Hausheer, Präsident
Militärkassationsgericht, Tel. 031 631 37

Militärk