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Folgemassnahmen für den elektronischen Generalstabsbehelf

Keywords: Pressemitteilung, Folgemassnahmen, elektronischer Generalstabsbehelf,
EBG, CD-ROM  ROT, CD-ROM SCHWARZ,

(Ti) Folgemassnahmen für den elektronischen Generalstabsbehelf
(Pressemitteilung vom  19. Juni 1996)

(Ld) Die Anfang Mai durch den Chef des Eidgenössischen Militärdepartements
(EMD), Bundesrat Adolf Ogi, und Generalstabschef Arthur Liener im Zusammenhang
mit dem elektronischen Generalstabsbehelf (EBG) eingeleiteten Sofortmassnahmen
werden konkretisiert. So betont Bundesrat Ogi in einem Brief an sein Kader die
Führungsverantwortung jedes einzelnen Chefs bezüglich Durchsetzung der Schutz-
und Sicherheitsmassnahmen. Ausserdem wird namentlich der Abgabestopp für die
CD-ROM (Version GEHEIM) an die Grossen Verbände aufrechterhalten.  Die Version
VERTRAULICH wird in grossem Umfang zurückgezogen,  und der neue Verteiler wird
sehr restriktiv gehalten. Grosse Bedeutung wird in einem weiteren
Massnahmenpaket der Geheimhaltung und dem Informationsschutz beigemessen.

(Tx) Die vom Generalstabschef verfügten Massnahmen sehen folgendes vor:
	Der Abgabestopp für die CD-ROM ROT (Version GEHEIM) bleibt
aufrechterhalten.
	Der Empfängerkreis der CD-ROM SCHWARZ (Version VERTRAULICH) wird massiv
eingeschränkt, der entsprechende Rückzug in den nächsten Tagen eingeleitet.
Mehr als ein Drittel der verteilten Exemplare werden zurückgezogen.
	Der Verwaltung werden neu Einführungskurse in der Handhabung des EBG
angeboten. Für die Teilnehmer an den Generalstabsschulen ist dieser Kurs
obligatorisch.
	Der Betreuung und Unterstützung der EBG-Benutzer in Verwaltung und
Armee wird grösste Beachtung geschenkt. Zur fachlichen Begleitung der Benutzer
steht während und ausserhalb der Dienstleistung eine Hotline zur Verfügung. Die
Analyse der bisherigen Anrufe zeigt, dass viele Probleme bei Inbetriebnahme des
Behelfs auftreten. Das Gros der Anrufe betrifft gewöhnliche PC -
Bedienungsprobleme, die mit dem elektronischen Behelf in keinem Zusammenhang
stehen.
	Ein zweites Massnahmenpaket dient vorab der Geheimhaltung und dem
Informationsschutz. So sollen unter anderem die Klassifizierungsvorschriften
überprüft und Möglichkeiten des Informationsschutzes erarbeitet werden.
Funktion, Stellung und Verantwortung der Zentralstelle EMD für Schutz- und
Sicherheit wie auch deren personelle Verstärkung werden neu überprüft. Eine
Arbeitsgruppe hat dem Generalstabschef entsprechende Vorschläge zu
unterbreiten.
	Im künftigen elektronischen Generalstabsbehelf wird ein neues
Sicherheitskonzept ver-wirklicht sein. Zur Zeit wird geprüft, wie dieses
Sicherheitskonzept in die Verwaltungsinformatik integriert werden kann.
	Die im Rahmen der internen Untersuchung gemachten Feststellungen im
Bereich der Geheimhaltung haben gezeigt, dass die Vorschriften den heutigen
Anforderungen zwar genügen, dass aber Schwachstellen bestehen - insbesondere
bei der Durchsetzung und Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie beim Einsatz
der Schutz- und Sicherheitsbeauftragten. Aus diesem Grund wurde ein Konzept für
eine vertiefte fachliche Ausbildung des für Informatik zuständigen Personals in
der Verwaltung und bei den Grossen Verbänden erarbeitet; das Konzept  wird nun
schrittweise umgesetzt.
	Die Anwendung und Umsetzung der EDV-Sicherheitsprogramme der
Zentralstelle EMD für Schutz- und Sicherheit wird vorangetrieben. Sie sind
bereits bei der Uebernahme von PISA-Daten (PISA = Personal-Informations-System
der Armee) zwingend vorgeschrieben und auf den Stabs- und Ausbildungs-PC
standardmässig installiert.
	Unterstützt wird das zweite Massnahmenpaket durch einen von Bundesrat
Ogi verfassten Kaderbrief. Der EMD-Chef legt grossen Wert auf die Einhaltung
und Durchsetzung der Geheimhaltungsvorschriften in Verwaltung und Armee. In dem
Schreiben betont er, dass die geltenden Vorschriften jeden Vorgesetzten
verpflichten, die Schutz- und Sicherheitsmassnahmen im Rahmen seiner
Führungsverantwortung wahrzunehmen. Die heutigen Massnahmen seien deshalb in
allen Organisationseinheiten auf strukturelle, organisatorische und personelle
Zweckmässigkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Bundesrat Ogi
selbst will dafür besorgt sein, dass die Schutz- und Sicherheitsmassnahmen auf
Departementsebene durchgesetzt werden.

Für weitere Auskünfte: Divisionär Markus Rusch, Stellvertreter des
Generalstabschefs, 031 / 324 00 49

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