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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Keywords: Pressemitteilung, Vernehmlassungsverfahren eröffnet, neue Rechtsform,
Rüstungsunternehmen, Gesetzesentwurf, SE Schweizerische Elektronikunternehmung
Bern, SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme Emmen, SM
Schweizerische Munitionsunternehmung Thun, Sw Schweizerische Unternehmung für
Waffensysteme Thun

(Ti) Bundesrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren - Neue Rechtsform für die
Rüstungsunternehmen
(Pressemitteilung vom 17. Juni 1996)

(Ld) Die vier bundeseigenen Rüstungsunternehmen sollen in
gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften nach privatem Recht umgewandelt
werden können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem
Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) zustimmend zur Kenntnis genommen.
Parteien, Kantone und Verbände können sich nun bis zum 30. September 1996 im
Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz äussern.

(Tx) Durch die Reduktion des Armeebestandes und durch die drastischen Kürzungen
des EMD-Budgets geht das Auftragsvolumen der Rüstungsunternehmen in den
kommenden Jahren weiter zurück. Ihre Redimensionierung und Restrukturierung
wird nach der Reform "EMD 95" an Grenzen stossen. Daher soll die Rechtsform der
bundeseigenen Rüstungsunternehmen den neuen Anforderungen angepasst werden.

Mit der Reform EMD 95 wurden die vier folgenden Rüstungsunternehmen neu
gebildet: die SE Schweizerische Elektronikunternehmung
mit Hauptsitz in Bern; die SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und
Systeme
mit Hauptsitz in Emmen; die SM Schweizerische Muntionsunternehmung mit
Hauptsitz in Thun; die SW Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme mit
Hauptsitz in Thun.

Die vier Rüstungsunternehmen sind heute unselbständige öffentlich-rechtliche
Anstalten der Eidgenossenschaft. Verschiedene Vorschriften begrenzen ihren
unternehmerischen Handlungsspielraum. So sind zum Beispiel die Tätigkeiten in
angrenzenden Bereichen zur Dämpfung des Auftragsrückganges im Kerngeschäft aus
ordnungspolitischen Gründen sehr eingeschränkt. Ebenso ist das flexible, rasche
Reagieren auf Veränderungen im Markt nur erschwert möglich.
	Nach Prüfung verschiedener Expertenvorschläge hat das EMD dem Bundesrat
vorgeschlagen, dass ein Gesetz ausgearbeitet wird, das die Grundlage für die
Umwandlung der Rüstungsunternehmen in gemischtwirtschaftliche
Aktiengesellschaften schafft. Die rechtlich neu abgestützten Unternehmen sollen
in eine Holdingstruktur eingebunden werden.
	Der Bundesrat hat im Februar dieses Jahres das EMD beauftragt, den
erforderlichen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Der Bundesrat hat jetzt von
diesem Entwurf zustimmend Kenntnis genommen. Der Entwurf geht in die
Vernehmlassung bei den Kantonen, Parteien und interessierten Verbänden.
	Die Strategie der vier Rüstungsunternehmen zielt heute auf die
Sicherstellung der Technologien, die für den Kampfwerterhalt, die
Kampfwertsteigerung, den Unterhalt und die Liquidation des Materials für die
Armee nötig sind. Darüber hinaus soll eine bedeutende Marktposition im
Wehrtechnikbereich auf der nationalen Ebene mit konkurrenzfähigen Produkten und
Dienstleistungen behauptet werden.
	Mit der neuen Rechtsform soll den Rüstungsunternehmen die Möglichkeit
eingeräumt werden, Allianzen eingehen zu können. Über Beteiligungen, Gründungen
von Tochtergesellschaften und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Dritten
soll das Know-how gesichert, die Produktionsfähigkeit und Arbeitsplätze am
Werkplatz Schweiz erhalten werden. Weiter wird das Beamtenrecht durch
privatrechtliche Anstellungsverhältnisse abgelöst.
	Mit der Umwandlung in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften
steht nicht eine umfassende und vollständige Privatisierung im Vordergrund,
sondern eine individuelle Lösung für jede Unternehmung oder für
Unternehmensteile, je nach Interessenlage des Bundes. Das heisst: In
Gesellschaften mit Geschäftsbereichen, die für die Sicherstellung der
Bedürfnisse der Armee unabdingbar sind, wird der Bund entscheidender
Mehrheitsaktionär bleiben. In anderen Bereichen kann er sein Engagement
zurücknehmen.
	Diese Lösung nach Mass erlaubt die Umsetzung der Strategie zugunsten
der Armee und schafft die Voraussetzung für den Erhalt wertschöpfender
Unternehmen am Werkplatz Schweiz.

Weitere Auskünfte: Thomas Kopp, Rechtsdienst Gruppe Rüstung, 031 324 58 63

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