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Verordnung über die Mietpferde in Ausbildungsdiensten

Keywords: Pressemitteilung, Verordnung, Mietpferde in Ausbildungsdiensten

(Ti) Verordnung über die Mietpferde in Ausbildungsdiensten
(Pressemitteilung vom 10. Juni 1996)

(Ld) Der Bundesrat hat die Verordnung über die Mietpferde in
Ausbildungsdiensten verabschiedet. Sie tritt auf den 15. Juni 1996 in Kraft.

(Tx) Die neue Verordnung ersetzt einen entsprechenden Erlass von 1966 und wurde
den veränderten Umständen und Bedürfnissen von Armee 95 angepasst. Sie regelt,
unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen Train- und Reitpferde
für die Ausbildungsdienste in Schulen und Kursen eingemietet werden können. Das
seit 1988 geltende Mietgeld wird von 21 auf 27 Franken pro Pferd und Diensttag
erhöht, um die zwischenzeitlich aufgelaufene Teuerung auszugleichen.

erhöht,