Importregelung Futtergetreide und Futtermittel
PRESSEMITTEILUNG
Importregelung Futtergetreide und Futtermittel
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit Wirkung ab 1. Juli
1996 die
Import-Richtwerte für Futtergetreide und Futtermittel an die vom Bundesrat im Januar
1996
festgesetzten Schwellenpreise angepasst. Gleichzeitig sind die Zollansätze an die
Entwicklung
der Weltmarktpreise und an das neue Importpreisniveau angepasst worden.
Die Versorgungslage auf dem Weltgetreidemarkt ist weiterhin angespannt. Die Lagerbestände
sind
auf seit zwei Jahrzehnten nie mehr verzeichnete Minimalbestände zurückgegangen.
Für die Ernte
der Wintersaat und die Aussaat von Sommergetreide ungünstige Witterungsbedingungen
in
Nordamerika lassen kaum auf eine wesentliche Verbesserung der globalen Versorgung
im kommenden
Getreidejahr schliessen. Allerdings haben sich die rekordhaft angestiegenen Preise
nicht halten
können, wohl insbesondere deshalb, weil die Ernteaussichten in Europa und auch in
Australien
sowie in Nord- und Südafrika recht positiv beurteilt werden.
Die Rücknahme des Importpreisniveaus und die gegenläufige Preisentwicklung auf dem
Weltmarkt
führen dazu, dass die Zollansätze bei den meisten Waren herabgesetzt werden mussten.
Für
einzelne Waren musste zudem der Garantiefondsbeitrag reduziert werden, um die Preissteigerungen
auf dem Weltmarkt aufzufangen. Mit diesen Massnahmen wird eine Stabilisierung der
Gestehungskosten für Futtermittel im Interesse der tierischen Veredelung angestrebt.
Das EVD
verfolgt die weitere Entwicklung der Weltmarktlage aufmerksam und wird weitere Massnahmen
anordnen, wenn gesamtwirtschaftliche Interessen dies erfordern.
Bern, 1. Juli 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andres Bolliger,
Tel. 031/322 26 87