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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Pressemitteilung

Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen kantonaler
Verfassungen zu gewährleisten:

- im Kanton Zürich:
Wahlverfahren für die Lehrkräfte der Volksschule
	Im Kanton Zürich werden die Lehrkräfte der Volksschule nicht mehr von
den Stimmberechtigten, sondern von der Schulpflege gewählt.

- im Kanton Luzern:
Parlaments-, Regierungs- und Verwaltungsreform
Der Kanton Luzern führte eine umfassende Parlaments,- Regierungs- und
Verwaltungsreform durch, in deren Rahmen auch die Verfassung in verschiedenen
Punkten revidiert werden musste.

Abschaffung des Erziehungsrates
Der nun abgeschaffte Erziehungsrat war ein besonderes Exekutivorgan für
Bildungsfragen, das jedoch keine eigenen Finanzbefugnisse besass.

- im Kanton Glarus:
	Anpassung an die Terminologie des neuen Sozialhilfegesetzes
Im Zusammenhang mit dem Erlass eines neuen Gesetzes über die öffentliche
Sozialhilfe wird auf Verfassungsstufe die Terminologie an dieses neue Gesetz
angepasst.

- im Kanton Schaffhausen:
Änderung des Sozialhilferechts
Die Verfassungsänderung im Kanton Schaffhausen verankert den Vorrang der
Gemeinden im Bereich der Sozialhilfe und schafft die Grundlagen für ein
Lastenverteilungsverfahren.

- im Kanton Appenzell Innerrhoden:
	Aufhebung des Innern Landes
Im Rahmen einer Reorganisation der politischen Struktur im Kanton Appenzell
Innerrhoden wird das Innere Land aufgehoben.

	Reduktion der Mitglieder der Standeskommission
Durch eine weitere Verfassungsänderung reduziert sich die Anzahl der Mitglieder
der Standeskommission von neun auf sieben.

	Amtsdauer der Bezirksbehörden
Eine dritte Verfassungsänderung im Kanton Appenzell Innerrhoden ermöglicht es
den Bezirken, für ihre Behörden eine maximale Amtsdauer von vier Jahren
vorzusehen.

- im Kanton Aargau:
	Unentgeltlichkeit öffentlicher Schulen und Bildungseinrichtungen
Durch die Verfassungsänderung im Kanton Aargau wird es zulässig, auf
Gesetzesstufe Schulgelder für den Besuch bestimmter Schulen vorzusehen.

- im Kanton Genf:
Grundsätze für die Führung öffentlicher Verwaltungen
Eine im Kanton Genf angenommene Verfassungsinitiative legt Grundsätze für eine
effiziente und wirksame Staatsverwaltung fest und sieht eine Überprüfung der
verschiedenen Bereiche durch Aussenstehende vor.

- im Kanton Jura:
	Änderung der Organisation des Spitalwesens
Durch die Verfassungsänderung wird künftig die Führung der Spitäler im Kanton
Jura einer öffentlichrechtlichen Anstalt übertragen sein.

31. Januar 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst.

Weitere Auskünfte : Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 322 43 92