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Agrarpolitik: Der Bundesrat geht den Reformweg konsequent weiter

PRESSEMITTEILUNG

Agrarpolitik: Der Bundesrat geht den Reformweg konsequent weiter

Der Bundesrat hat heute im Zusammenhang mit der Prüfung der bäuerlichen
Einkommensbegehren vom Herbst des vergangenen Jahres wichtige agrarpolitische
Entscheide gefällt. Er hält dabei konsequent an dem seit 1993 eingeschlagenen Kurs
fest, wonach die Wettbewerbsfähigkeit des Ernährungssektors verbessert und eine
nachhaltige Produktion gezielt gefördert werden sollen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Konkurrenzkraft schweizerischer
Agrarerzeugnisse gesteigert werden muss, damit die Marktanteile im In- und Ausland
gehalten werden können. Dieses Ziel visiert er einerseits mit der Inkraftsetzung 
der
Milchpreissenkung um 10 Rappen per 1. März 1996 und weiteren Preissenkungen beim
Getreide und den Zuckerrüben an. Anderseits sollen mit der Erhöhung der bestehenden
Mengenbegrenzung bei Zuckerrüben und der Aufhebung der Marktspaltung bei Eiern
bisher einengende Regelungen gelockert und so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
verbessert werden. Zudem führt der Bundesrat ein weiteres Programm zur Förderung
besonders tiergerechter Haltungsformen ein. Neben der Freilandhaltung können damit
künftig auch besonders tiergerechte Stallhaltungssysteme gezielt mit Direktzahlungen
gefördert werden.

Den Erlöseinbussen von 300 Millionen Franken (ohne Schlachtviehmarkt) infolge der
erwähnten Preissenkungen begegnet der Bundesrat mit einer höheren Entschädigung 
der
durch die Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen und ökologischen
Leistungen. Aufgrund seiner Beschlüsse zur Erhöhung der Direktzahlungen wird der
Bund 1996 für die Abgeltung dieser Leistungen 299 Millionen Franken mehr als im
Vorjahr aufwenden. Der Schweizerische Bauernverband hatte in seinen Begehren vom
vergangenen Herbst insgesamt 550 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln
gefordert.

Der grösste Teil dieser Erhöhung (209 Millionen Franken) betrifft die ökologischen
Direktzahlungen gemäss Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG). Der Bundesrat
will die vom Parlament bereits bewilligte Erhöhung von 119 Millionen Franken mittels
Nachtragskredit um weitere 90 Millionen Franken aufstocken. Für diese Ökobeiträge,
welche 1993 eingeführt wurden, werden damit 1996 insgesamt 540 Millionen Franken 
zur
Verfügung stehen. Die Öko- und Tierschutzprogramme, welche nun mit dem neuen
Tierhaltungsprogramm ergänzt werden, haben sich in der dreijährigen Einführungsphase
bewährt und finden bei Bauern und Konsumenten gute Akzeptanz. Aufgrund dieser
Erfahrungen sollen die ab diesem Jahr geltenden technischen Anforderungen für die
einzelnen Programme während der nächsten fünf Jahre Bestand haben und keine
grösseren Veränderungen mehr erfahren.

Aufgrund der prekären Einkommenslage der Landwirtschaft, welche durch die
drastischen Einbussen am Schlachtviehmarkt eingetreten sind, hat der Bundesrat im
weiteren beschlossen, vorübergehend die Beiträge zur Stützung der bäuerlichen
Einkommen über Artikel 31a des LwG zu erhöhen. Für die kommenden drei Jahre sind
zusätzliche Betriebsbeiträge von 1500 Franken (1996: gesamthaft 90 Millionen
Franken), 1000 Franken (1997: 60 Mio.) und 500 Franken (1998: 30 Mio.) vorgesehen.
Diese Massnahme hat die Funktion einer Überbrückungshilfe. Bis dahin muss es der
Landwirtschaft gelingen, ihr Angebot auf den Schlachtviehmärkten mit der Nachfrage
in Einklang zu bringen. Zudem soll die Überbrückungshilfe dazu beitragen, möglichst
viele der verbleibenden konventionell wirtschaftenden Betriebe für die besonders
tier- und umweltfreundlichen Bewirtschaftungsformen gemäss Artikel 31b des LwG zu
gewinnen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einkommen der integriert und
biologisch produzierenden Betriebe bei Einhaltung dieser Vorgaben wieder steigen
werden.

Im weiteren hat die Landesregierung beschlossen, der Schweizerischen Genossenschaft
für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF) ein zinsfreies, bis 1. Januar 1999
rückzahlbares Darlehen von 10 Millionen Franken für Interventionen auf den
Schlachtviehmärkten zur Verfügung zu stellen.

Bern, 24. Januar 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Félix Mettraux, Stabsstelle Agrarwirtschaft, BLW, 031 322 26 07
Walter Minder, Stabsstelle Agrarwirtschaft, BLW, 031 322 40 41

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