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Unterzeichnung eines Übereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Nordwestschweiz und drei Anliegerstaaten des Oberrheins

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELGENHEITEN	Bern, 23. Januar 1996

Pressemitteilung

Unterzeichnung eines Übereinkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen der Nordwestschweiz und drei Anliegerstaaten
des Oberrheins

Staatssekretär Jakob Kellenberger hat heute in Karlsruhe zusammen mit
dem deutschen Aussenminister Klaus Kinkel, dem französischen Minister
für öffentliche Aufgaben und Dezentralisierung, Dominique Perben, und
dem luxemburgischen Raumplanungsminister Alex Bodry das Übereinkommen
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen unter
Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Da die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in der Schweiz weitgehend in die Zuständigkeit der
Kantone fällt, haben die Regierungen der Kantone Solothurn,
Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura den Bundesrat ersucht,
dieses Übereinkommen in ihrem Namen zu unterzeichnen. Zum
Vertragsgebiet gehören auf deutscher Seite die Bundesländer
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland, in Frankreich die
Regionen Elsass und Lothringen, sowie das Gebiet des Grossherzogtums
Luxemburg.

Dieses Abkommen geht zurück auf eine Empfehlung der
deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission für
nachbarschaftliche Fragen am Oberrhein, welche anregte, die
Ausarbeitung eines Übereinkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften im Raum des
Oberrheins zu prüfen. Eine im Verlauf des vergangenen Sommers vom
Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
durchgeführte Konsultation ergab, dass sich die an das
deutsch-französische Grenzgebiet angrenzenden Kantone an einer
Einbindung in dieses Abkommen interessiert zeigten.

Nachdem die Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten am 14.
Dezember des vergangenen Jahres in Bern erfolgreich abgeschlossen
werden konnten, trafen sich heute in Karlsruhe auf Einladung des
deutschen Aussenministers und des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Teufel hochrangige Vertreter der vier Regierungen,
um dieses Übereinkommen zu unterzeichnen. Bei dieser Gelegenheit wies
Staatssekretär Kellenberger darauf hin, dass dieses Vertragswerk über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gerade für die Schweiz eine
wichtige integrationspolitische Bedeutung habe, welche es den
Grenzkantonen erlauben werde, ihre Kontakte mit den benachbarten
Regionen zu verstärken. Dieses Übereinkommen erlaube es den Kantonen
der Nordwestschweiz, ihren lokalen Gebietskörperschaften die
Möglichkeit zur intensiveren Zusammenarbeit mit den Kommunen des
benachbarten Auslands zu geben, indem diese Kooperationsvereinbarungen
abschliessen und grenzüberschreitende Zweckverbände für die Erfüllung
ihrer Aufgaben gründen könnten. Zu denken ist dabei z.B. an den
öffentlichen Personennahverkehr, an die koordinierte Tourismuswerbung,
an die Abwasserreinigung oder gar die gemeinsame Betreibung einer
Musikschule. Die Schweiz begrüsst es, dass der rechtliche Rahmen für
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dieser Region von allen
Anliegerstaaten gemeinsam getragen wird.

Kontaktperson: Norbert Bärlocher, Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 /
322 30 84