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Teilnahme der Schweiz als Beobachterin an den palästinensischen Wahlen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 17. Januar 1996

Pressemitteilung

Teilnahme der Schweiz als Beobachterin an den palästinensischen Wahlen

Auf Einladung der israelischen und palästinensischen Behörden werden 20
schweizerische Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter  an den
palästinensischen Wahlen vom 20. Januar 1996 teilnehmen. Gestützt auf
das israelisch-palästinensische Interimabkommen vom 28. September 1995
werden anlässlich von zwei Simultanwahlen ein Rat, zusammengesetzt aus
88 Sitzen, sowie ein Präsident der Exekutivbehörde gewählt.

Auf Wunsch der palästinensischen und israelischen Behörden wurde die
Europäische Union (EU) mit der Koordination der Beobachtung dieser
Wahlen betraut. Zu diesem Zweck hat die EU im Oktober 1995 eine aus
einer Wahleinheit in Ramallah und vier Regionalbüros in Gaza, Jericho,
Bethlehem und Nablus zusammengesetzte Struktur gebildet, welche die 16
palästinensischen Wahldistrikte umfasst.

Die Mission der schweizerischen Delegation wird bis zum 23. Januar 1996
dauern. Die schweizerische Delegation setzt sich wie folgt zusammen:
Nationalrätin Rosmarie Zapfl-Helbling, Nationalrat Walter Schmied,
Vertreter der Bundesverwaltung sowie Mitglieder des
Wahlbeobachterkontingents, die auf freiwilliger Basis durch das
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
rekrutiert wurden. Die schweizerischen Wahlbeobachter werden sich auf
die Städte Jerusalem, Hebron, Nablus, Jenin und Gaza verteilen.

Auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe arbeitet die Schweiz mittels eines
vierjährigen Programmes (1994-97) mit einem budgetierten Betrag von 60
Mio. Franken mit der palästinensischen Behörde, der Weltbank und
anderen internationalen Organisationen sowie mit den lokalen
nichtstaatlichen Organisationen, namentlich im Bereich der Ausbildung
und des Umweltschutzes, zusammen. Das 1994 errichtete Koordinationsbüro
des EDA bei der palästinensischen Behörde erleichtert die Durchführung
dieses Programms. Im Rahmen des "multilateralen Friedensprozesses im
Nahen Osten" beschäftigt sich die Schweiz mit den Bereichen der
menschlichen Dimension (Menschenrechte, internationales humanitäres
Recht, kultureller Austausch).

Unser Engagement in Palästina entspricht den fünf aussenpolitischen
Zielen, die im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er
Jahren festgelegt worden sind, d.h. die Wahrung und Förderung von
Sicherheit und Frieden, die Förderung von Menschenrechten, Demokratie
und Rechtsstaat, die Förderung der Wohlfahrt, der Abbau sozialer
Gegensätze, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen Alexandre Guyot, Politische
Direktion III,
Tel. 322 31 19, gerne zur Verfügung.