Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1995

PRESSEMITTEILUNG

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1995

Der Bundesrat hat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1995 zuhanden der
Eidgenössischen Räte verabschiedet. Darin nimmt der Bundesrat einleitend eine
Standortbestimmung der Aussenwirtschaftspolitik vor und zeigt die
aussenwirtschaftspolitischen Handlungsperspektiven für die Zukunft auf.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft muss sich die
schweizerische Aussenwirtschaftspolitik auf zwei Hauptziele ausrichten: zum einen
muss im Ausland der Marktzugang für schweizerische Waren, Dienstleistungen und
Produktionsfaktoren (Investitionen, Technologie, Arbeit) auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit qualitativ verbessert und zum andern muss die Attraktivität des
schweizerischen Wirtschaftsstandortes erhöht werden. Daraus ergeben sich
Handlungsfelder auf nationaler, globaler und regionaler Ebene.
Auf nationaler Ebene muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Investitionsstandortes Schweiz durch konsequente Förderung aller für die
(schweizerischen und ausländischen) Investoren massgebenden Faktoren erhalten bzw.
erhöht werden, dies jedoch ohne den partnerschaftlichen Dialog, den sozialen
Frieden, den regionalen Ausgleich und die Qualität der Umwelt zu gefährden. - Auf
globaler Ebene hat sich die Schweiz für eine zusätzliche Öffnung der Märkte und 
für
einen weiteren Ausbau des multilateralen Handelssystems einzusetzen. Auf dem Gebiet
des Warenhandels (Ursprungsregeln, Beschaffungswesen, Wettbewerb) sollen die
WTO-Regeln ausgeweitet und im Dienstleistungsbereich konkrete
Marktzugangsverpflichtungen der WTO-Mitglieder erreicht werden. Zudem muss das
multilaterale Handelssystem neue Regeln entwickeln, welche für ein kohärentes
Zusammenwirken der zahlreichen regionalen Gruppierungen Gewähr bieten. Für die
Zulassung, die Behandlung und den Schutz ausländischer Investitionen sollen
rechtsverbindliche Regeln geschaffen werden, wie es die unter den OECD-Staaten
begonnenen Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen zum Ziel
haben. - Auf regionaler Ebene benötigt die schweizerische Wirtschaft zu ihren
Nachbarmärkten bessere Zugangsbedingungen, welche die volle Freizügigkeit für Güter
und Dienstleistungen sowie den freien Zugang und die unbehinderte Inlandzulassung
der Produktionsfaktoren (Investitionen, Technologie, Arbeit) sicherstellen. Damit
würde der schweizerische Investitions- und Arbeitsplatzstandort signifikant
gestärkt. Parallel dazu sollte auch der Zugang zu aussereuropäischen Märkten, sei 
es
im Rahmen der WTO, sei es auf bilateralem Weg, erleichtert werden.
Des weitern orientiert der Bericht über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des
vergangenen Jahres, die vor allem von den bilateralen, sektoriellen Verhandlungen
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geprägt waren. Während auf allen
Verhandlungsgebieten in technischer Hinsicht Fortschritte erzielt werden konnten,
stellen sich in den Verhandlungen über den Personen-, Luft- und Strassenverkehr 
nach
wie vor Probleme. - In der Absicht, die Drittlandbeziehungen insbesondere zu Ländern
des Mittelmeerraums zu verstärken, hat die EFTA im Dezember mit Ägypten, Tunesien
und Marokko Zusammenarbeitserklärungen unterzeichnet. - Am 1. Juli wurde der
Beitritt der Schweiz zur Welthandelsorganisation WTO rechtswirksam. - Das
schweizerische Unterstützungsprogramm für Mittel- und Osteuropa wurde weitergeführt,
und das Wirtschaftsvertragsnetz wurde auf die Ukraine, die Republik Moldau, die
Republik Albanien und Mazedonien ausgeweitet.
Ferner vermittelt der Bericht eine Übersicht über die Wirtschaftslage.
Während sich der Konjunkturaufschwung in den westlichen Industriestaaten im ersten
Halbjahr vorübergehend abschwächte, blieb die wirtschaftliche Dynamik in den meisten
Regionen ausserhalb des OECD-Raums unverändert hoch. Mit der Wiedererstarkung des
wirtschaftlichen Vertrauens und der Überwindung der Wachstumspause in Westeuropa,
mit der Fortsetzung eines massvollen Wachstums in den USA, mit einem wieder in Gang
kommenden moderaten Wachstum der japanischen Wirtschaft und nicht zuletzt dank noch
kaum verringerten Wachstumsimpulsen aus den übrigen Regionen der Weltwirtschaft
erwartet die OECD über die kommenden beiden Jahre hinweg eine allmähliche
Wiederbeschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums in den westlichen
Industriestaaten auf 2,5 bzw. 2,8 Prozent. Dieses Wachstum wird indessen nicht
ausreichen, um die nach wie vor bedeutende Unterauslastung und die hohe
Arbeitslosigkeit der meisten Volkswirtschaften entscheidend zu verringern.
In der Schweiz schwächte sich das schon zuvor verhaltene Wirtschaftswachstum 1995
wieder ab. Zum einen drückten rückläufige Realeinkommen sowie eine Reihe
struktureller Faktoren, wie überschüssige Kapazitäten in der Bauwirtschaft und der
Zwang zur Sanierung der öffentlichen Haushalte, erwartungsgemäss auf die Entwicklung
der inländischen Nachfrage. Vor allem aber wird das Wirtschaftswachstum durch die
erneute Höherbewertung des Frankens beeinträchtigt. Marktanteilsverluste der
Exportwirtschaft im Ausland sowie der einheimischen Anbieter auf dem Inlandmarkt
zugunsten wechselkursbegünstigter Importe sind die Folge. Angesichts der
herrschenden Frankenstärke sind die konjunkturellen Aussichten auch für 1996 nicht
entscheidend besser. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum 
von
nicht wesentlich über 1 Prozent in den Jahren 1994 bis 1996 ist die Schweiz im
dritten aufeinanderfolgenden Jahr von der internationalen Konjunktur und vom
wirtschaftlichen Wachstum in den umliegenden westeuropäischen Ländern abgekoppelt.
Zusammen mit dem Bericht werden dem Parlament vier Botschaften zugeleitet. Drei
davon betreffen internationale Wirtschaftsvereinbarungen, nämlich das
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Slowenien, vier
Wirtschaftskooperationsabkommen der Schweiz mit der Ukraine, der Moldau, Albanien
und Mazedonien sowie das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994. Eine
vierte Botschaft hat nachträgliche Berichtigungen der schweizerischen
WTO-Verpflichtungsliste und dadurch bedingte Änderungen des schweizerischen
(General-) Zolltarifs zum Gegenstand.

Bern, 17. Januar 1995

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst