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Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen

Pressemitteilung

Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen

Ein Leitfaden der Bundeskanzlei soll die deutschsprachigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesverwaltung beim Verfassen geschlechtergerechter und
verständlicher Texte unterstützen. Die 140seitige, illustrierte Broschüre ist
auch für Personen nützlich, die ausserhalb der Verwaltung die Grundsätze der
sprachlichen Gleichbehandlung in ihren Texten verwirklichen wollen.

Ausgangslage
Im Herbst 1992 hat das Parlament beschlossen, dass im Deutschen neue Erlasse
künftig nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung redigiert werden
sollen. Im Französischen und Italienischen wird hingegen die bisherige Praxis
beibehalten, weil sich in diesen Sprachen die Frage der geschlechtergerechten
Formulierung anders stellt. Diesem Entscheid hat sich der Bundesrat, was die
Gesetzessprache betrifft, im Juni 1993 angeschlossen.

Spezifisches Vorgehen in jeder Amtssprache
Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die sprachliche Gleichbehandlung nicht
verordnen lässt und dass ihre Umsetzung den guten Willen und die Lernfähigkeit
aller Beteiligten voraussetzt. Er hat deshalb bewusst auf den Erlass von
Weisungen verzichtet, möchte aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundesverwaltung durch geeignete Hilfsmittel, praxisorientierte Ausbildung und
gezielte Beratung befähigen, selbständig geschlechtergerechte und zugleich gut
verständliche Texte zu verfassen. Für jede Amtssprache braucht es spezifische
Lösungen, die der Struktur der jeweiligen Sprache entsprechen und die
sprachkulturellen Besonderheiten der einzelnen Sprachgemeinschaften
berücksichtigen.

Ein Leitfaden für das Deutsche...
In der deutschen Schweiz haben die Bemühungen um sprachliche Gleichbehandlung
in den letzten Jahren zu einem deutlichen Sprachwandel geführt. Innerhalb und
ausserhalb der Verwaltung sind viele Schreiberinnen und Schreiber bestrebt,
ihre Texte konsequent geschlechtergerecht abzufassen. Manche stossen bei
einzelnen Formulierungen aber auf Schwierigkeiten. Die Bundeskanzlei hat
deshalb eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, für das Deutsche ein
zweckmässiges Hilfsmittel zu entwickeln.
Die Formulierungsvorschläge des vorliegenden Leitfadens basieren auf Lösungen
der Kreativität: Im freien Umgang mit den vielfältigen Möglichkeiten, die das
Deutsche bereithält, entstehen Texte, die geschlechtergerecht und zugleich
verständlich sind. Dies setzt voraus, dass sich die Verfasserinnen und
Verfasser bereits vor dem Schreiben bewusst sind, dass ihre Texte Frauen und
Männern in gleicher Weise gerecht werden sollen.
Der Leitfaden ist auf die konkreten Formulierungsbedürfnisse der Benützerinnen
und Benützer ausgerichtet und bietet für jede geläufige Textsorte in der
Verwaltung praxisnahe Anleitungen und Formulierungsvorschläge.

... nicht aber für das Französische und das Italienische
Wie das Parlament in seinem Entscheid festgestellt hat, scheint es, dass sich
die kreative Lösung im Deutschen verwirklichen lässt, ihre Umsetzung aber im
Französischen und Italienischen zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führt.
Demzufolge ist für diese beiden Sprachen die Herausgabe eines Hilfsmittels, wie
es der Leitfaden für das Deutsche darstellt, nicht vorgesehen. Die Redaktion
der französischen und italienischen Gesetzestexte erfolgt weiterhin nach der
bisherigen Praxis.
Besondere Anstrengungen werden hingegen bei der geschlechtergerechten
Formulierung von französischen und italienischen Verwaltungstexten unternommen.
So werden beispielsweise Formulare, die neu aufgelegt werden, nötigenfalls
umformuliert.

Einige Formulierungsbeispiele
Die Anwendung des Leitfadens zur sprachlichen Gleichbehandlung im Deutschen
führt zu Lösungen, wie sie in einigen Beispielen auf der nächsten Seite zu
finden sind.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

15. Januar 1996

Bezugsquelle:
EDMZ, 3000 Bern, Bestell-Nr. 104.626, Fr. 13.70