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EDA und EVD warnen von neuem vor Betrugsversuchen aus Nigeria


EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT	EIDGENÖSSISCHES
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

	Bern, 8. Februar 1996

	Pressemitteilung

EDA und EVD warnen von neuem vor Betrugsversuchen aus Nigeria

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und
das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erneuern ihre
Warnung vor wirtschaftskriminellen Aktivitäten, die von Nigeria
ausgehen und gegen Unternehmen und Privatpersonen in Europa und
Nordamerika gerichtet sind. In neuerer Zeit sind Anfragen und Angebote
mit betrügerischer Absicht aus Nigeria noch variantenreicher geworden.
Sie erfolgen in der Regel in der Form von Vertragsvorschlägen oder
Auskunftsbegehren wirtschaftlicher Natur, die rasche Gewinne durch
häufig illegale Finanztransaktionen vortäuschen. Diese Angebote werden
als einfache Aufforderungen zur Kontaktaufnahme betrachtet, auf die
anschliessend Gesuche um Uebermittlung von Bankanschriften,
Blankofirmenpapier, Blankounterschriften etc. folgen. Mit den derart
erhaltenen Unterlagen versuchen die Betrüger beispielsweise, Bankkonti
auszuplündern, nicht selten mit Erfolg. Die Mittel und Methoden der
Betrüger werden zunehmend raffinierter. Die Betrugsdelikte betreffen
insbesondere Akkreditiveröffnungen, Fälschungen von Banküberweisungen,
Scheckfälschungen, das Erschleichen von Mustersendungen und das
Fingieren von Kontrakten im Erdölbereich oder zur Beseitigung von
Giftmüll.

Schwieriger ist die betrügerische Absicht auszumachen, wenn die
Einladungen zur Beteiligung an einem angeblich lukrativen Geschäft mit
Nigeria einen offiziellen Eindruck erwecken, von nigerianischen
Behörden zu stammen scheinen oder deren Mitwirkung vortäuschen. In
Wirklichkeit sind die nigerianischen Behörden bemüht, die
rufschädigenden Aktivitäten der Betrügerbanden mit einer zu diesem
Zweck geschaffenen Spezialeinheit der Polizei und mittels öffentlicher
Warnungen zu bekämpfen.

Angeschriebene Firmen werden dringend aufgefordert, sich auf keine
Geschäfte mit unbekannten Partnern einzulassen und im eigenen Interesse
von jeglicher Kontaktaufnahme abzusehen. Exporteuren ohne Erfahrungen
mit Nigeria wird empfohlen, sich bei Banken, der Schweizerischen
Zentrale für Handelsförderung (OSEC) oder dem Afrikadienst des
Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI), die auch über das konkrete
Vorgehen der Betrüger anhand von Fallbeispielen Auskunft erteilen
können, bezüglich der Abwicklung von Exportgeschäften mit Nigeria zu
informieren.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Rolf Gerber, BAWI, Tel.
031 / 324 08 22,
Peter Lütolf, OSEC Zürich, Tel. 01 / 365 51 51 oder Mario Di Clemente,
OSEC Lausanne,
Tel. 021 / 320 32 31.