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Grundsatzentscheid für Pilotversuch auf der "Seelinie"

PRESSEMITTEILUNG

Grundsatzentscheid für Pilotversuch auf der "Seelinie"

Der Bundesrat hat den Grundsatzentscheid zugunsten eines Pilotversuchs auf der
"Seelinie" am Bodensee gefällt. Die Eisenbahnlinie zwischen Schaffhausen und
Romanshorn soll versuchsweise der Mittelthurgaubahn (MThB) übergeben werden.
Damit soll ein neues Regionalverkehrskonzept in der Praxis erprobt werden.

Mittelthurgaubahn und SBB haben 1994 in einem Wettbewerb Offerten für den
Betrieb der heute durch die SBB betriebenen Seelinie unterbreitet. Beide
Konzepte haben Verbesserungen bezüglich Angebot und Kosten aufgezeigt. Die MThB
präsentierte einen neuen Ansatz für den Regionalverkehr. Mit einer offensiven
Strategie, gezielten Rationalisierungen und einer verbesserten Marktleistung
soll ein besseres Ergebnis erreicht werden. Der Bundesrat erachtet diesen
Ansatz als prüfenswert. Sollte er die beabsichtigte Wirkung erzielen, könnte er
wegweisend sein und mittelfristig zu einer erheblichen Verbesserung der
Ergebnisse im Regionalverkehr führen. Nur ein Versuch in der Praxis kann
Aufschluss über die Wirkung des neuen Konzeptes liefern.

Der MThB wird für den Versuch die Verantwortung über Infrastruktur und Betrieb
der Seelinie übertragen. Nach der Umstellung und den notwendigen Änderungen an
der Infrastruktur soll die MThB die Seelinie während 10 Jahren nach ihrem
Konzept betreiben können. Eine unabhängige Stelle wird den Versuch begleiten
und auswerten. Nach 10 Jahren Betrieb gemäss Konzept soll Bilanz gezogen und
über das weitere Vorgehen befunden werden. Wenn nötig, kann der Versuch
verlängert werden. Die Übertragung der Verantwortung an die MThB ist
reversibel. Bevor nicht Resultate vorliegen, werden keine weiteren Strecken in
diesen Versuch mit einbezogen. Sollte sich kein Erfolg einstellen, kann die
Übertragung nach der Versuchsdauer rückgängig gemacht werden. Die Infrastruktur
bleibt deshalb im Eigentum des Bundes. Die Übergabe soll in einem Pachtvertrag
zwischen Bund und MThB geregelt werden.

Der Bundesrat unterstreicht mit seinem Entscheid die Bedeutung des
Regionalverkehrs. Er sieht den Versuch als Chance, zu prüfen, ob der
Regionalverkehr ohne zusätzliche Abgeltungsbeträge attraktiver gestaltet werden
kann. Auf der Seelinie sind die Voraussetzungen und das Umfeld gegeben, um
einen solchen Pilotversuch durchzuführen.

Die Details der Übergabe sollen unter Federführung des EVED mit MThB und SBB
bis Ende 1996 geregelt werden. Der Bundesrat wird dann in Kenntnis der
Modalitäten definitiv über die Erteilung einer Konzession und über die
Unterzeichnung des Pachtvertrages entscheiden. Die Übergabe ist frühestens auf
den Fahrplanwechsel 1998 vorgesehen.

                                          Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunftsstelle:  Stabsstelle für Kommunikation, Bundesamt für Verkehr,
                   Tel. 031 322 36 43