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Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle Würenlingen: Verfahren um Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung

PRESSEMITTEILUNG

Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle Würenlingen:
Verfahren um Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung

Im laufenden Bewilligungsverfahren um Erteilung der Bau- und
Betriebsbewilligung für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in
Würenlingen werden vom 6. Februar bis 22.^April 1996 bei der Staatskanzlei des
Kantons Aargau, beim Bezirksamt in Baden, bei der Gemeindeverwaltung
Würenlingen und beim Bundesamt für Energiewirtschaft in Bern folgende
Unterlagen öffentlich aufgelegt:

- das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) vom
  Dezember 1995
- die Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
  (KSA) vom Januar 1996
- die Stellungnahme der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) zu den
  Einsprachen
- der revidierte Sicherheitsbericht

Am 15. Juli 1993 hatte die ZWILAG ein Gesuch um Erteilung einer Bau- und
Betriebsbewilligung für das Zwischenlager für radioaktive Abfälle in
Würenlingen eingereicht. Gegen das Gesuch erhoben mehr als 500 Personen und
Organisationen Einsprache.

Die ZWILAG hat eine Stellungnahme zu den Einsprachen verfasst und den
Sicherheitsbericht überarbeitet. Die HSK hat im Dezember 1995 ein Gutachten und
die KSA im Januar 1996 eine Stellungnahme zum Gesuch vorgelegt.

Die HSK empfiehlt, in einem ersten Schritt die Baubewilligung für die ganze
Anlage und die Betriebsbewilligung für den Lagerteil zu erteilen. Bei der
Konditionierungsanlage sowie der Verbrennungs- und Schmelzanlage erlaube es der
gegenwärtige Projektstand nicht, eine abschliessende Beurteilung der
Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb vorzunehmen. Die Betriebsbewilligung
für diese Anlageteile sei deshalb in einem späteren Zeitpunkt nach Vorliegen
eines aktualisierten und ergänzten Sicherheitsberichtes der ZWILAG zu erteilen.

Die KSA bemängelt in ihrer Stellungnahme u.a. die teilweise unzureichenden
Gesuchsunterlagen, kann sich aber mit dem Vorgehen der HSK bei der Bearbeitung
des Gesuchs im Sinne einer Ausnahme einverstanden erklären. Sie ist der
Auffassung, im HSK-Gutachten werde das Projekt umfassend beurteilt. Die KSA
schliesst sich der Meinung der HSK an und schlägt ihrerseits einige weitere
Auflagen vor.

Der Bundesrat wird im Sommer 1996 über das Gesuch und die Einsprachen
entscheiden.

Bern, 5. Februar 1996                     Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst
Auskunft:

Zu juristischen Fragen:   Philippe Huber, Bundesamt für
                          Energiewirtschaft, Tel. 031 / 322 56 52
Zu technischen Fragen:    Wolfgang Jeschki, Hauptabteilung für die
                          Sicherheit der Kernanlagen, Tel. 056 / 310 39
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Beilage:          Presserohstoff über die Begutachtung des Projektes durch die
          HSK