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Edelweiss Air erhält Bewilligung für Charterflüge

PRESSEMITTEILUNG

Edelweiss Air erhält Bewilligung für Charterflüge

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der schweizerischen
Chartergesellschaft Edelweiss Air AG die Bewilligung für die Durchführung
gewerbsmässiger Flüge im Nichtlinienverkehr erteilt. Das BAZL stellte nach
eingehender Prüfung des Gesuchs der im Oktober 1995 neugegründeten
Chartergesellschaft fest, dass die Bedingungen der Luftfahrtverordnung für die
Erteilung einer Allgemeinbetriebsbewilligung erfüllt sind.

Die Fluggesellschaft plant den Flugbetrieb am 10. Februar vorerst mit einem
Flugzeug McDonnell Douglas MD-83 aufzunehmen; bis Ende März sind Kettenflüge
nach Malaga, Palma de Mallorca, Tunesien und Zypern geplant. Anfang April soll
eine zweite Einheit MD-83 zur Flotte der Edelweiss Air stossen, um das im
Auftrag eines schweizerischen Reiseunternehmens durchgeführte Flugprogramm
sicherzustellen.

Bern, den 8. Februar 1996                 Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:Daniel Ruhier, Sektion Luftverkehr und Statistik, Bundesamt für
          Zivilluftfahrt, Tel. 031/325 91 42