Edelweiss Air erhält Bewilligung für Charterflüge
PRESSEMITTEILUNG
Edelweiss Air erhält Bewilligung für Charterflüge
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der schweizerischen
Chartergesellschaft Edelweiss Air AG die Bewilligung für die Durchführung
gewerbsmässiger Flüge im Nichtlinienverkehr erteilt. Das BAZL stellte nach
eingehender Prüfung des Gesuchs der im Oktober 1995 neugegründeten
Chartergesellschaft fest, dass die Bedingungen der Luftfahrtverordnung für die
Erteilung einer Allgemeinbetriebsbewilligung erfüllt sind.
Die Fluggesellschaft plant den Flugbetrieb am 10. Februar vorerst mit einem
Flugzeug McDonnell Douglas MD-83 aufzunehmen; bis Ende März sind Kettenflüge
nach Malaga, Palma de Mallorca, Tunesien und Zypern geplant. Anfang April soll
eine zweite Einheit MD-83 zur Flotte der Edelweiss Air stossen, um das im
Auftrag eines schweizerischen Reiseunternehmens durchgeführte Flugprogramm
sicherzustellen.
Bern, den 8. Februar 1996 Eidgenössisches Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst
Auskünfte:Daniel Ruhier, Sektion Luftverkehr und Statistik, Bundesamt für
Zivilluftfahrt, Tel. 031/325 91 42