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Bundesrat gibt Kredit für den "Zwischenangriff Sedrun" frei

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat gibt Kredit für den "Zwischenangriff Sedrun" frei

Der Bundesrat hat den Kredit in Höhe von 160 Millionen Franken für die
Weiterführung der Arbeiten am Zwischenangriff für den Gotthard Basistunnel bei
Sedrun freigegeben. Damit kann die Realisierung dieses zeitkritischen
Schlüsselprojektes von Alp Transit bis gegen Mitte 1997 nahtlos weitergeführt
werden. Finanziert werden mit dieser Kredittranche unter anderem der
Zwischenangriff Sedrun, inklusive Landerwerb, Ausführungsprojektierung und rund
25 Prozent der Kosten für den Schacht sowie Teile der Erschliessung Surselva.
Die rechtskräftige Baubewilligung liegt heute vor und mit dem Bau wird im
Frühjahr 1996 begonnen.

Am 6. Oktober 1995 stimmten die Eidgenössischen Räte dem zweiten
Verpflichtungskredit    in Höhe von 855 Millionen Franken zur Realisierung von
Alp Transit zu. Die grundsätzliche Freigabe dieses Kredites wurde jedoch davon
abhängig gemacht, dass sich für das gesamte Alp Transitprojekt eine neue
Finanzierungsgrundlage finden lässt. Von dieser Sperrklausel ausgenommen wurden
lediglich die Kredittranchen für die Zwischenangriffe Sedrun (160 Mio. Franken)
und Ferden (50 Mio. Franken).

Der Zwischenangriff für den Gotthard Basistunnel bei Sedrun ist ein
zeitkritisches Schlüsselobjekt für das gesamte Alp Tranistprojekt. Sein
Baubeginn und seine Bauzeit bestimmen im wesentlichen den Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des Gotthard Basistunnels. Daher wird dieser Teilabschnitt
bereits seit 1993 gesondert behandelt, indem z.B. die Vorprojektgenehmigung wie
auch das Auflageprojektverfahren vorgezogen wurden. Darauf ist auch
zurückzuführen, dass die Finanzierung dieses Teilprojektes gesondert geregelt
und demzufolge nicht der Sperrklausel des zweiten Verpflichtungskredites
unterstellt wurde.

Ueber die Freigabe der Kredittranche für den Zwischenangriff am Lötschberg bei
Ferden in Höhe von 50 Mio. Franken wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden.

1.1996                                    Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel.: 031/
322 36 43