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EVED verlängert Empfehlungen für Stromeinspeisungen

PRESSEMITTEILUNG

EVED verlängert Empfehlungen für Stromeinspeisungen  und beantragt Aufnahme der
Grundsätze ins Energiegesetz

Das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) hat seine
Empfehlungen für die Vergütung von Stromeinspeisungen von Selbstversorgern vom
21. Dezember 1992 um weitere drei Jahre verlängert. Aufgrund des Vorschlags der
Kommission für Fragen der Anschlussbedingungen für Selbstversorger wurden
inhaltlich keine Änderungen vorgenommen, aber die Gültigkeitsdauer bis zum 31.
Dezember 1998 erstreckt.

Der Energienutzungsbeschluss (ENB) ist ebenfalls bis Ende 1998 befristet. Die
in ihm enthaltenen Grundsätze über die Selbstversorger sollten nach Ansicht des
EVED im kommenden Energiegesetz weitergeführt werden.

Der ENB hält Grundsätze für die Mindestvergütung fest, überlässt es aber den
Kantonen, Gemeinden und Elektrizitätswerken, auch höhere Vergütungen
festzulegen, um die effiziente und umweltschonende Energieproduktion zu
fördern. Mit den empfohlenen Vergütungs- regelungen des EVED besteht eine
wichtige Vollzugshilfe für eine rechtsgleiche und energiepolitisch wirksame
Anwendung der bundesrechtlichen Grundsätze.

Wirksamer Anreiz für Bau und Renovation von Kleinwasserkraftwerken

Wie eine kürzlich durchgeführte Evaluation zeigt, werden die Empfehlungen von
den meisten Kantonen positiv beurteilt. Nach der Veröffentlichung der
Empfehlungen wurde die Vergütung bei 80 Prozent der untersuchten
Kleinwasserkraftwerke erhöht, was für das Investitionsverhalten der Besitzer
und Projektanten solcher Anlagen von Bedeutung ist.

Voraussetzung für stärkere Verbreitung der Wärme-Kraft-Kopplung

Für andere Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen (Photovoltaik, Windenergie,
Biomasse), trägt die höhere Vergütung in der Regel wenig zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit bei. Bei Blockheizkraftwerken, die nicht erneuerbare
Energien nutzen, ist die Wirkung ebenfalls von eher untergeordneter Bedeutung.
Dennoch werden die Empfehlungen als notwendige Voraussetzung für die
Verbreitung solcher Kraftwerke in Wärmeverbundanlagen und Wohn- gebäuden
erachtet. Mit den empfohlenen Vergütungsansätzen wird nicht eine
Subventionierung, sondern eine aus gesamtwirtschaftlicher Sicht korrekte
Entschädigung bezweckt.

Bern,  28. Dezember 1995                  Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskunft: Urs Näf, Bundesamt für Energiewirtschaft, Tel. 031 322 56 65

Beilage:  Empfehlungen für die Vergütung von Stromeinspeisungen von
          Selbstversorgern