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Inspektion der CPT in freiheitsentziehenden Einrichtungen beendet

Pressemitteilung

Inspektion der CPT in freiheitsentziehenden Einrichtungen beendet

Abschluss des Besuches des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter
und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in der Schweiz

Die Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (offizielle Abkürzung
CPT) hat ihren Besuch heute morgen mit einer Schlussitzung mit Vertretern aus
Bund und Kantonen offiziell beendet. Der Besuch, welcher im Rahmen der
regelmässigen Kontrolltätigkeit durchgeführt wurde, fand vom 11. bis 23.
Februar 1996 statt. Die Delegation inspizierte dieses Jahr in den Kantonen
Genf, Tessin, Waadt, Wallis, Zürich und Bern verschiedene Einrichtungen der
Polizei- und Untersuchungshaft, des Straf- und Massnahmenvollzuges, der
Psychiatrie und des Asylwesens. Im Gegensatz zum ersten Besuch vor fünf Jahren
erhielt der Ausschuss heuer problemlos Zutritt zu den besuchten Einrichtungen.
Die Delegation wird dem Bundesrat in einem detaillierten Bericht mitteilen,
welche Verhältnisse sie dort angetroffen hat.

Zum Auftakt traf sich die Delegation mit Bundesrat Arnold Koller und weitere
Vertreter des Bundes sowie Kantonsvertreter, an deren Spitze der Präsident der
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Regierungsrat Peter
Widmer, zu einer gemeinsamen Sitzung am 12. Februar 1996. Dabei wies Bundesrat
Koller in seiner Begrüssungsrede auf Missverständnisse hin, welche sich im
Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses ergeben können. Die in der
Umgangssprache geläufigen Bezeichnungen "Komitee zur Verhütung von Folter" oder
"Antifolterkomitee" lassen oft übersehen, dass sich der Ausschuss nicht nur zur
Verhütung von Folter, sondern in gleichem Masse auch für die Verhütung
"unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" einsetzt. Der
Ausschuss will durch die Schaffung eines "cordon sanitaire" einen
gesamteuropäischen Standard im Bereich des Freiheitsentzuges entwickeln und
sicherstellen. Zu diesem Zweck gibt er in seinen Inspektionsberichten
entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung inhaftierter Personen
ab.

23. Februar 1996
 EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 322 41
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