Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Re: Senkung des Milchgrundpreises: Weitergabe der Preisvorteile an den Markt

From: Thomas Schwendimann 
Newsgroups: bund.evd.info
Subject: Senkung des Milchgrundpreises: Weitergabe der Preisvorteile an den Markt
Date: 20 Feb 96 13:48:53 +0100
Organization: GS EVD
Mime-Version: 1.0
Content-Type: text/plain
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Message-ID: <1996Feb20.134854.5321@idz.bfi.admin.ch>

Pressemitteilung

Senkung des Milchgrundpreises: Weitergabe der Preisvorteile an den Markt

Die Eidgenössische Preiskontrollstelle hat mit den interessierten Wirtschaftskreisen
und der Konsumentenschaft Konzeption, Ausmass und Zeitplan der Weitergabe der vom
Bundesrat beschlossenen Senkung des Grundpreises der Milch per 1. März 1996 wie
folgt festgelegt:

Produkte / Ausmass		            Abschlag
	je Liter	je 1/2-Liter	je 1/4-Liter	je 1,8dl
____________________________________________________________________________
Konsummilch
-Alle Milchsorten und
 Milchgetränke	10 Rappen	5 Rappen
Konsumrahm
- Vollrahm (35% FG)	45 Rappen	25 Rappen	15 Rappen
- Halbrahm (25 %) 	30 Rappen	15 Rappen	10 Rappen
- Kaffeerahm-UHT (15 %) 	20 Rappen	10 Rappen
- Kaffeerahm steril. (15 %) 	20 Rappen	 5 Rappen je 2dl
Alle Käsesorten	50 Rappen je kg
____________________________________________________________________________
Bio-Milch:	Preisbildung frei.
Butter:	Kein Abschlag (die Verbilligung dient der Sanierung der Milchrechnung)
Joghurt, Milchpackungen < 1/2 l: Abschlag über Margen-Mix der Anbieter.

Staffelung der Preissenkungen
Je nach Lagerfähigkeit und Reifungszeiten der Produkte (z.B. UHT-Produkte und Käse)
werden die Preisreduktionen nicht bereits am ersten Tag in den Regalen des
Detailhandels sichtbar. Verzögerungen hängen damit zusammen, dass die vor dem 1.
März hergestellten Produkte noch auf den höheren Rohstoffkosten basieren. Daher
wurde eine Staffelung der Preissenkungen vorgesehen (wobei es dem Wettbewerb unter
Anbietern freigestellt ist, früher abzuschlagen). Der Zeitplan, zu dem die Produkte
spätestens im Laden abgeschlagen haben müssen, sieht wie folgt aus:
Daten:	Produkte:
Montag,	 4. März	Offene Konsummilch
Dienstag,	 5. März	Alle Pastmilch, pasteurisierter Rahm
Mittwoch,	13. März	Alle UHT-Erzeugnisse: Milch, Magermilch, Rahm,
Kaffeerahm;
	 sterilis. Rahm und sterilis. Kaffeerahm; Milchgetränke; Frischkäse.

Die Preisabschläge bei Käse (unterschiedliche Reifezeiten) erfolgen nach folgendem
Rhythmus:
Weichkäse		spätestens Ende April
Halbhartkäse		spätestens Ende Juni
Hartkäse		spätestens Ende September 1996.

Ausmass der Abschläge und ihre Staffelung werden von den zuständigen
Preiskontrollstellen der Kantone und Gemeinden überwacht.

Für Anfragen stellt die Eidg. Preiskontrollstelle vom 22. Februar bis 23. März 1996
eine Hot-Line (Tel. Nr. 031 / 322 21 89) zur Verfügung, die von 8 - 12 und 14 - 
17 h
bedient ist.

Bern, 20. Februar 1996

EIDGENÖSSISCHE PREISKONTROLLSTELLE