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Flexiblere Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone

Pressemitteilung

Flexiblere Verteilung der Ferienwohnungskontingente auf die Kantone

Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung "Lex Friedrich"

Die kantonalen Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten
in Apparthotels durch Personen im Ausland sollen flexibler verteilt werden. Zu
diesem Zweck muss die Verordnung zur "Lex Friedrich" geändert werden. Der
Bundesrat hat am Mittwoch einen Vorschlag zur Vernehmlassung bis 30. April 1996
an die Kantone und politischen Parteien geschickt.

Das seit 1993 geltende gesamtschweizerische Kontingent von 1420 Einheiten pro
Jahr wurde in den letzten Jahren nie voll ausgeschöpft. Die Beanspruchung in
den Kantonen ist aber sehr unterschiedlich: Während in einigen Kantonen ständig
Kontingente unbenutzt verfallen, beklagen andere Kantone, wie etwa das Wallis
und das Tessin, seit Jahren einen Mangel.

Der Bundesrat schlägt nun eine Änderung des starren Verteilschlüssels im Sinne
einer "Pool"-Lösung vor, wonach nicht gebrauchte Kontingente kurz vor Verfall
durch den Bund nach sachgerechten Kriterien auf diejenigen Kantone verteilt
werden können, welche ihr Kontingent bereits ausgeschöpft haben. Allerdings
wird das Zusatzkontingent auf die Hälfte des Jahreskontingents eines Kantons
beschränkt. In einer gemischten Arbeitsgruppe, welche den Vorschlag
ausgearbeitet hat, zeigte sich, dass die Kantone, die ihr Jahreskontingent
nicht ausschöpfen, bereit wären, nicht beanspruchte Kontingente an andere
Kantone abzutreten. Die gesamtschweizerische Höchstzahl von 1420 Einheiten soll
auch für die Jahre 1997 und 1998 beibehalten werden.

Bis zur Abstimmung über eine Revision der "Lex Friedrich" am 25. Juni 1995
hatte der Bundesrat eine Umverteilung der Kontingentseinheiten unter Hinweis
auf mögliche Aenderungen der gesetzlichen Grundlagen abgelehnt. Nach dem
negativen Ausgang der Volksabstimmung stellte er hingegen bei der Beantwortung
verschiedener parlamentarischer Vorstösse die jetzt vorliegende
Verordnungsrevision in Aussicht.

21. Februar 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Peter Müller, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, Tel. 322
41 33