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Regierungs-und Verwaltungsorganisationsgesetz - Referendum zustandegek

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz -
Referendum zustandegekommen

Das Referendum gegen das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)
ist formell zustandegekommen. Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die
Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 74'235 eingereichten
Unterschriften 70'698 gültig sind.

Mit der Abstimmung über das RVOG wird das Volk über ein wichtiges
Reformvorhaben entscheiden können. Dabei geht es hauptsächlich um drei Dinge:

Der Bundesrat soll die Verwaltung flexibel einsetzen können. Entsprechend soll
mit dem RVOG die sogenannte Organisationskompetenz an den Bundesrat übergehen.
Bisher lag sie beim Parlament.

Die Verwaltung soll mit neuen, zeitgemässen Methoden arbeiten können. Das RVOG
schafft die rechtliche Grundlage für neue Methoden der Verwaltungsführung (z.B.
New Public Management).

Der Bundesrat soll mehr regieren und weniger verwalten und sich im Umgang mit
dem Parlament und bei den immer wichtiger werdenden internationalen Kontakten
und Konferenzen entlasten und wirksam vertreten lassen können. Dazu kann der
Bundesrat bis zu zehn Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre einsetzen. Gegen
diese richtet sich das Referendum in erster Linie; die beiden anderen
Neuerungen werden nicht bestritten.

Die Abstimmungsdiskussion wird eine Gelegenheit sein, das Funktionieren unserer
Institutionen zu erklären. Im Hinblick auf die Abstimmung gilt es den
Stimmberechtigten zu erläutern, dass mit dem RVOG unter anderem Einsparungen
möglich werden, welche die Ausgaben für die zusätzlichen Staatssekretäre bei
weitem wettmachen.

Den Zeitpunkt der Abstimmung hat der Bundesrat noch nicht festgelegt.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

14.2.1996