Bundesbeschlüsse über das Asylverfahren sowie über Sparmassnahmen im A
Pressemitteilung
Bundesbeschlüsse über das Asylverfahren sowie über Sparmassnahmen im Asyl- und
Ausländerbereich um zwei Jahre verlängert
Der Bundesrat hat am Montag eine Botschaft verab-schiedet, welche die
Verlängerung der Bundesbeschlüs-se vom 22. Juni 1990 über das Asylverfahren
(AVB) und vom 16. Dezember 1994 über Sparmassnahmen im Asyl- und
Ausländerbereich bis Ende 1999 vorsieht.
Die Beschlüsse haben das Asylgesetz, das die Grund-sätze der Asylgewährung und
die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz regelt, wesentlich geän-dert.
Sie sind aber bis Ende 1997 befristet. Auf die-sen Zeitpunkt hin hätte das
total revidierte Asylge-setz in Kraft treten sollen. Dieser Fahrplan kann nicht
eingehalten werden, weil die parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des
Asylgesetzes länger dauern als angenommen. Um zu verhindern, dass Ende 1997
wieder das alte Asylrecht, das vor dem Juni 1990 Gültigkeit hatte, in Kraft
tritt, müssen die erwähn-ten Bundesbeschlüsse bis Ende 1999 erstreckt werden.
Möglicherweise werden die Beschlüsse aber schon vor Ablauf dieser Frist durch
das total revidierte Asyl-gesetz abgelöst.
9. Dezember 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Für weitere Auskünfte: Matthias Keusch, Bundesamt für Flüchtlinge, Abteilung
Recht
und Internationales, Tel. 031 / 325 99 55
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