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Projekt Vostra: Strafregister wird automatisiert

Pressemitteilung

Projekt Vostra: Strafregister wird automatisiert
Bundesrat beschliesst Pilotversuch mit neun Kantonen

Mit dem Projekt Vostra (Vollautomatisiertes Strafregister) soll das auf Papier
geführte zentrale Strafregister des Bundes automatisiert werden. Das Projekt
ermöglicht es dem Bundesamt für Polizeiwesen (BAP), die Urteils- und
Strafregisterauszüge effizienter zu bearbeiten. Zudem werden die kantonalen
Strafregister überflüssig, da die berechtigten Behörden on-line an das neue
Register angeschlossen werden. Der Bundesrat hat als ersten Schritt einen
Pilotversuch mit neun Kantonen und dem Oberauditorat beschlossen und die
Verordnung über das Strafregister auf den 1. Januar 1997 entsprechend geändert.

Das BAP trägt im Strafregister alle Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und
Bussen ein - abgesehen von Bussen, die wegen einer Uebertretung ausgesprochen
werden.  In diesem zentralen Strafregister des Bundes sind von rund 540 000
Personen Daten über Strafurteile in Form von rund 700 000 Dokumenten sowie die
Gesuche um Registerauszüge in Zusammenhang mit einem Strafverfahren erfasst.
Das Auffinden der elektronisch verwalteten Personendaten ist zwar
automatisiert. Hingegen werden die Dokumente selbst nach wie vor in Papierform
abgelegt und der Datenaustausch mit den Behörden erfolgt auf dem Postweg.
Zurzeit bearbeitet das BAP täglich rund 1000 behördliche Ersuchen um Auskunft
aus dem Strafregister.

Abklärungen rund um die Uhr möglich
Mit der Aenderung der Strafregister-Verordnung werden die Strafjustizbehörden
von neun Kantonen (ZH, BE, LU, FR, SO, BS, SG, AG, VD) sowie das Oberauditorat
on-line an das Datenverarbeitungssystem des Strafregisters angeschlossen. Damit
können diese Behörden rund um die Uhr abklären, ob eine Person im Strafregister
verzeichnet oder ob gegen jemanden ein Strafverfahren hängig ist. Ist eine
Person verzeichnet, fordern die angeschlossenen Behörden elektronisch einen
Auszug aus dem Strafregister an, der ihnen auf dem konventionellen Weg
übermittelt wird. Mit dieser Möglichkeit entfällt im BAP die manuelle
Bearbeitung von rund 70 Prozent der Auskunftsersuchen, die sich auf nicht im
Strafregister verzeichnete Personen beziehen.

Pilotversuch beginnt im Frühjahr 1997
Die Kantone und Strafjustizbehörden drängen auf die Einführung des Vollbetriebs
von Vostra. Zunächst müssen jedoch die Erfahrungen des im Frühjahr 1997
beginnenden Pilotversuchs ausgewertet werden. Zudem benötigt das Projekt gemäss
Datenschutzgesetz eine formelle gesetzliche Grundlage. Das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) hat dieses Jahr in der Vernehmlassung zu Massnahmen
zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der
Strafverfolgung auch die Automatisierung des Strafregisters vorgeschlagen. Die
Stellungnahmen zum Projekt Vostra sind positiv ausgefallen. Die gesetzliche
Grundlage für den Vollbetrieb von Vostra soll am 1. Juli 1998 in Kraft sein.

Weitere Auskünfte erteilt:
Philippe Brönnimann, Bundesamt für Polizeiwesen,
Tel. 031 / 322 42 54

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

2. Dezember 1996